10.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Mehr Überstunden im Home-Office

Beitrag mit Bild

Mehr Überstunden – weniger Ausgleich: Das Home-Office bringt Beschäftigten offenbar nicht nur Vorteile.

Beschäftigte im Home-Office können ihre Mehrarbeit weniger gut durch Freizeit- oder Lohnausgleich kompensieren als ihre Kollegen im Büro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

20 Prozent aller Beschäftigten gaben 2015 laut Bundesregierung an, „zumindest gelegentlich“ für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus zu arbeiten. Von dieser Rechnung ausgeschlossen seien Betriebe mit unter 50 Beschäftigten und die „Betriebe der Branchen Land- und Forstwirtschaft, der öffentliche Dienst sowie mildtätige Organisationen“.

Home-Office wird meist nur stundenweise genutzt

Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten 31 Prozent der Angestellten manchmal von zu Hause aus, unter Arbeitern seien es lediglich 2 Prozent. Die Mehrheit (65 Prozent) der Beschäftigten, die das Home-Office nutzen, tue dies „ausschließlich stundenweise“. Knapp ein Drittel der Betriebe biete seinen Beschäftigten die Möglichkeit, Home-Office zu nutzen.

Ausgleich von Mehrarbeit schwierig

38 Prozent Beschäftigten im Home-Office können Mehrarbeit nicht ausgleichen, bei Beschäftigten ohne Home-Office sind dies nur 6 Prozent. Bei Angestellten, die im Home-Office tätig sind, fallen gleichzeitig im Durchschnitt 6,4 Überstunden pro Woche an, bei Angestellten ohne Home-Office lediglich 3,3 Stunden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 04.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan-Philipp Jansen


27.04.2025

Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 25.02.2025 (3 K 2046/23 Erb) mit den erbschaftsteuerlichen Implikationen von Umstrukturierungsmaßnahmen nach einer Unternehmensnachfolge auseinandergesetzt.

weiterlesen
Vorsicht bei Umstrukturierungen nach vollzogener Unternehmensnachfolge

Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank