10.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Mehr Überstunden im Home-Office

Beitrag mit Bild

Mehr Überstunden – weniger Ausgleich: Das Home-Office bringt Beschäftigten offenbar nicht nur Vorteile.

Beschäftigte im Home-Office können ihre Mehrarbeit weniger gut durch Freizeit- oder Lohnausgleich kompensieren als ihre Kollegen im Büro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

20 Prozent aller Beschäftigten gaben 2015 laut Bundesregierung an, „zumindest gelegentlich“ für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus zu arbeiten. Von dieser Rechnung ausgeschlossen seien Betriebe mit unter 50 Beschäftigten und die „Betriebe der Branchen Land- und Forstwirtschaft, der öffentliche Dienst sowie mildtätige Organisationen“.

Home-Office wird meist nur stundenweise genutzt

Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten 31 Prozent der Angestellten manchmal von zu Hause aus, unter Arbeitern seien es lediglich 2 Prozent. Die Mehrheit (65 Prozent) der Beschäftigten, die das Home-Office nutzen, tue dies „ausschließlich stundenweise“. Knapp ein Drittel der Betriebe biete seinen Beschäftigten die Möglichkeit, Home-Office zu nutzen.

Ausgleich von Mehrarbeit schwierig

38 Prozent Beschäftigten im Home-Office können Mehrarbeit nicht ausgleichen, bei Beschäftigten ohne Home-Office sind dies nur 6 Prozent. Bei Angestellten, die im Home-Office tätig sind, fallen gleichzeitig im Durchschnitt 6,4 Überstunden pro Woche an, bei Angestellten ohne Home-Office lediglich 3,3 Stunden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 04.10.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank