29.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Transparenz bei Schattenbankgeschäften?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die EU-Kommission hat die politische Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz: SFT-Verordnung), die nach entsprechenden Verhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und EU-Rat erzielt wurde, begrüßt.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) verschaffen Marktteilnehmern Zugang zu besicherter Refinanzierung, das heißt, sie geben ihnen die Möglichkeit, Vermögenswerte einzusetzen, um sich Finanzierungsmittel für ihre Tätigkeiten zu beschaffen. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet, Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, „Buy-sell back“- oder „Sell-buy back“-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte.

Risikominimierung bei Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Der SFT-Verordnungsvorschlag soll nun die Transparenz bestimmter Schattenbankgeschäfte erhöhen, damit die Banken die entsprechenden Tätigkeiten nicht in das Schattenbanksystem verlagern und so die andernfalls für sie geltenden Vorschriften umgehen. Die Einigung wird Wertpapierfinanzierungsgeschäfte erheblich transparenter machen und helfen, deren Risiken und Umfang besser zu ermessen.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


24.04.2025

BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Die Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig, entschied der BFH in einem aktuellen Urteil.

weiterlesen
BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank