29.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Transparenz bei Schattenbankgeschäften?

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Der Betrieb

Die EU-Kommission hat die politische Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz: SFT-Verordnung), die nach entsprechenden Verhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und EU-Rat erzielt wurde, begrüßt.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) verschaffen Marktteilnehmern Zugang zu besicherter Refinanzierung, das heißt, sie geben ihnen die Möglichkeit, Vermögenswerte einzusetzen, um sich Finanzierungsmittel für ihre Tätigkeiten zu beschaffen. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet, Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, „Buy-sell back“- oder „Sell-buy back“-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte.

Risikominimierung bei Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Der SFT-Verordnungsvorschlag soll nun die Transparenz bestimmter Schattenbankgeschäfte erhöhen, damit die Banken die entsprechenden Tätigkeiten nicht in das Schattenbanksystem verlagern und so die andernfalls für sie geltenden Vorschriften umgehen. Die Einigung wird Wertpapierfinanzierungsgeschäfte erheblich transparenter machen und helfen, deren Risiken und Umfang besser zu ermessen.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


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Paul Schreiner


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