29.06.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Transparenz bei Schattenbankgeschäften?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die EU-Kommission hat die politische Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz: SFT-Verordnung), die nach entsprechenden Verhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und EU-Rat erzielt wurde, begrüßt.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) verschaffen Marktteilnehmern Zugang zu besicherter Refinanzierung, das heißt, sie geben ihnen die Möglichkeit, Vermögenswerte einzusetzen, um sich Finanzierungsmittel für ihre Tätigkeiten zu beschaffen. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet, Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, „Buy-sell back“- oder „Sell-buy back“-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte.

Risikominimierung bei Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Der SFT-Verordnungsvorschlag soll nun die Transparenz bestimmter Schattenbankgeschäfte erhöhen, damit die Banken die entsprechenden Tätigkeiten nicht in das Schattenbanksystem verlagern und so die andernfalls für sie geltenden Vorschriften umgehen. Die Einigung wird Wertpapierfinanzierungsgeschäfte erheblich transparenter machen und helfen, deren Risiken und Umfang besser zu ermessen.

(EU-Kommission / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Meldung

©momius/fotolia.com


16.03.2026

Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Unternehmen müssen u.U. auch für steuerliche Folgen von Abrechnungen einstehen, die durch Dritte in ihrem Namen vorgenommen werden.

weiterlesen
Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Meldung

© Torbz/fotolia.com


16.03.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen erleichtern und Tax Law Clinics ermöglichen.

weiterlesen
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)