28.06.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW fordert mehr Transparenz bei ESG-Ratings

Agenturen, die Bewertungen über ökologische und soziale Faktoren sowie Fragen der guten Unternehmensleitung abgeben (ESG-Ratings), sollen laut IDW zu mehr Transparenz verpflichtet werden.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

In seiner Stellungnahme an die EU-Kommission fordert das IDW nicht nur mehr Transparenz, sondern auch, ESG-Rating-Agenturen systematisch zu überwachen. Das IDW antwortet damit auf eine Konsultation zum Markt für ESG-Ratings, mit der die EU-Kommission bis zum 10.06.2022 Stellungnahmen der verschiedenen Marktteilnehmer eingeholt hat. Wirtschaftsprüfer*innen verfügen bei dem Thema über eine hohe Expertise. Schließlich übernehmen sie in Deutschland die Pflichtprüfungen von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen im Finanzsektor. Und genau hierfür sind die ESG-Ratings von sehr hoher Bedeutung.

Nachfrage nach ESG-Ratings steigt weiter

Das IDW stellt fest, dass der Markt derzeit von wenigen großen ESG-Rating-Agenturen abhängig ist, die nicht aufsichtlich überwacht werden. Die Methoden zur Bestimmung des ESG-Rating sind derzeit nicht transparent. Zudem bestehen z.T. signifikante Unterschiede zwischen verschiedenen Agenturen bei Ratings zum selben Bewertungsobjekt. Dadurch scheint „grün“ käuflich zu sein, und das Risiko für Greenwashing ist enorm.

Nach Einschätzung des IDW wird sich ohne ein Gegensteuern das Problem verschärfen, da die Nachfrage nach ESG-Ratings weiter steigt. Zudem gibt es derzeit noch nicht viele allgemein verfügbare ESG-Daten, wodurch die Marktteilnehmer Ratings von Dritten kaum selbst beurteilen können.

Die Forderung des IDW

Das IDW spricht sich u.a. dafür aus,

  • die ESG-Rating-Agenturen zu mehr Transparenz darüber zu verpflichten, was sie messen und mit welchen Methoden,
  • auf eine stärkere Vereinheitlichung oder Standardisierung der verwendeten Methoden/Modelle hinzuwirken, um die Ratings vergleichbar zu machen,
  • die Agenturen einer systematischen aufsichtlichen Überwachung zu unterziehen,
  • Mindestvorgaben an die Unabhängigkeit der Agenturen vorzuschreiben,
  • Markteintrittsbarrieren zu beheben bzw. Agenturen beim Aufbau von ESG-Datenbanken zu unterstützen.

Zudem befürwortet das IDW, dass sich ESG-Rating-Agenturen in der EU zunächst autorisieren bzw. registrieren lassen müssen. Dies bildet Vertrauen im Markt, vor allem bei kleineren Rating-Nutzern.


IDW vom 21.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com


08.07.2026

ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Das derzeitige Interesse reicht weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die ESAP-Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


08.07.2026

Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Die EU schafft mehr Klarheit bei Sozialversicherung, Arbeitslosengeld und Entsendungen über Ländergrenzen hinweg.

weiterlesen
Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht