06.11.2019

Meldung, Steuerrecht

Mehr Steuerprüfungen bei Gutverdienern?

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Der Berliner Senat wird im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Stärkung des Steuervollzugs einbringen. Konkret geht es um Mindestintervalle bei Steuerprüfungen von Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften.

Das Abgeordnetenhaus hatte bereits am 12.09.2019 beschlossen, dass der Senat mit einer Bundesratsinitiative die Änderung der Abgabenordnung erwirken soll. Ein entsprechender Senatsbeschluss wurde am 29.10.2019 auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz gefasst. Dieser wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Mindestprüfungsintervall von drei Jahren

Die Änderung zielt darauf ab, ein Mindestprüfungsintervall von drei Jahren einzuführen. Bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften übersteigt die Summe der positiven Überschusseinkünfte (beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung nach § 22 EStG) 500.000 Euro pro Jahr.

Prüfdichte ohnehin höher

Grundsätzlich werden Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften intensiv geprüft – im Vergleich zu Gewerbebetrieben viermal häufiger. Die Prüfdichte lag 2018 bei rund 10 %. Anhand verschiedener Risikokriterien entscheidet sich, ob eine Steuerprüfung erfolgt. Bei der überwiegenden Anzahl der Fälle mit bedeutenden Einkünften ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bekannt. Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit liegt beispielsweise eine Lohnsteuerbescheinigung vor, für Einkünfte aus Kapitalvermögen werden Steuerbescheinigungen durch die ausschüttende Gesellschaft erstellt. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind regelmäßig wiederkehrende Mieteinnahmen.

Mehr Steuerprüfungen – mehr Kosten

Im Gegensatz zur risikoorientierten Prüfung ist die Einführung eines Mindestprüfungsintervalls mit Personalzuwächsen verbunden. Denn die Anzahl an Prüfungen würde steigen. Die höheren Ausgaben für das Personal wären vom Land Berlin allein zu tragen. Mehreinnahmen hingegen wären wegen der grundgesetzlich geregelten Ertragskompetenzen je nach Steuerart und Wirkung des Länderfinanzausgleichs aufzuteilen. Wenn das Ziel der Initiative erreicht wird, erbringt Berlin eine Leistung, von der andere Bundesländer und der Bund mit profitieren – einen Solidarbeitrag also.

(Berliner Senat, PM vom 29.10.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


19.01.2026

Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Das Programm, das Teil des derzeit erarbeiteten Klimaschutzprogramms sein wird, kann den Erwerb von bis zu 800.000 E-Autos fördern.

weiterlesen
Für Klima und Automobilindustrie: Kaufförderung für E-Autos

Meldung

peshkova/123rf.com


19.01.2026

Firmen sehen großes Risiko in KI

Unternehmen sehen KI zunehmend nicht nur als eine leistungsstarke Chance, sondern auch als eine komplexe Quelle für operative, rechtliche und Reputationsrisiken.

weiterlesen
Firmen sehen großes Risiko in KI

Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)