Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die IDD durch Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes um.
„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht“, erklärte Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Der am 18.01.2017 verabschiedete Gesetzentwurf sei nun ein wichtiger Schritt, um dies künftig zu unterbinden.
Erweiterung der Voraussetzungen zur Vermittlererlaubnis
Schon bisher benötigten Vermittler von Versicherungsprodukten eine Erlaubnis. Voraussetzungen hierfür seien u.a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis der notwendigen Sachkunde. Künftig werde nun zusätzlich der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen einbezogen. Außerdem werde es eine Weiterbildungsverpflichtung für die Vermittler geben genau wie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.
Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung
Mit dem Gesetz werde es künftig eine ganz klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung geben. Honorarberater könnten nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden. Versicherungsunternehmen sollen verpflichtet werden, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kunden gutzuschreiben. Dies sei ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern. Damit sei die Honorarberatung deutlich gestärkt worden. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, werde es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kunden zu verlangen.
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) muss bis zum 23.02.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.
(BMJV, PM vom 18.01.2017 / Viola C. Didier)