• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehr Sicherheit beim Kauf von Versicherungsprodukten

19.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Sicherheit beim Kauf von Versicherungsprodukten

Beitrag mit Bild

Verbraucher sollen bei der Suche und dem Abschluss geeigneter Versicherungsverträge gestärkt werden.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die IDD durch Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes um.

„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht“, erklärte Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Der am 18.01.2017 verabschiedete Gesetzentwurf sei nun ein wichtiger Schritt, um dies künftig zu unterbinden.

Erweiterung der Voraussetzungen zur Vermittlererlaubnis

Schon bisher benötigten Vermittler von Versicherungsprodukten eine Erlaubnis. Voraussetzungen hierfür seien u.a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis der notwendigen Sachkunde. Künftig werde nun zusätzlich der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen einbezogen. Außerdem werde es eine Weiterbildungsverpflichtung für die Vermittler geben genau wie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.

Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung

Mit dem Gesetz werde es künftig eine ganz klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung geben. Honorarberater könnten nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden. Versicherungsunternehmen sollen verpflichtet werden, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kunden gutzuschreiben. Dies sei ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern. Damit sei die Honorarberatung deutlich gestärkt worden. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, werde es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kunden zu verlangen.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) muss bis zum 23.02.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

(BMJV, PM vom 18.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Meldung

©euthymia/fotolia.com


05.02.2026

BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Auslandsspenden sind nur steuerlich abziehbar, wenn die Organisation den deutschen Gemeinnützigkeitsvorgaben genügt und der Spender dies nachweist.

weiterlesen
BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)