• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehr Sicherheit beim Kauf von Versicherungsprodukten

19.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Sicherheit beim Kauf von Versicherungsprodukten

Beitrag mit Bild

Verbraucher sollen bei der Suche und dem Abschluss geeigneter Versicherungsverträge gestärkt werden.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die IDD durch Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes um.

„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht“, erklärte Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Der am 18.01.2017 verabschiedete Gesetzentwurf sei nun ein wichtiger Schritt, um dies künftig zu unterbinden.

Erweiterung der Voraussetzungen zur Vermittlererlaubnis

Schon bisher benötigten Vermittler von Versicherungsprodukten eine Erlaubnis. Voraussetzungen hierfür seien u.a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis der notwendigen Sachkunde. Künftig werde nun zusätzlich der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen einbezogen. Außerdem werde es eine Weiterbildungsverpflichtung für die Vermittler geben genau wie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.

Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung

Mit dem Gesetz werde es künftig eine ganz klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung geben. Honorarberater könnten nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden. Versicherungsunternehmen sollen verpflichtet werden, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kunden gutzuschreiben. Dies sei ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern. Damit sei die Honorarberatung deutlich gestärkt worden. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, werde es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kunden zu verlangen.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) muss bis zum 23.02.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

(BMJV, PM vom 18.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)