• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehr Sicherheit beim Kauf von Versicherungsprodukten

19.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr Sicherheit beim Kauf von Versicherungsprodukten

Beitrag mit Bild

Verbraucher sollen bei der Suche und dem Abschluss geeigneter Versicherungsverträge gestärkt werden.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die IDD durch Änderungen der Gewerbeordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes um.

„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht“, erklärte Matthias Machnig, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Der am 18.01.2017 verabschiedete Gesetzentwurf sei nun ein wichtiger Schritt, um dies künftig zu unterbinden.

Erweiterung der Voraussetzungen zur Vermittlererlaubnis

Schon bisher benötigten Vermittler von Versicherungsprodukten eine Erlaubnis. Voraussetzungen hierfür seien u.a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Nachweis der notwendigen Sachkunde. Künftig werde nun zusätzlich der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen einbezogen. Außerdem werde es eine Weiterbildungsverpflichtung für die Vermittler geben genau wie erweiterte Informations- und Dokumentationspflichten.

Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung

Mit dem Gesetz werde es künftig eine ganz klare Trennung zwischen Provisionsvermittlung und Honorarberatung geben. Honorarberater könnten nun Verbrauchern geeignete Versicherungen vermitteln, ohne ihre Unabhängigkeit zu gefährden. Versicherungsunternehmen sollen verpflichtet werden, im Versicherungstarif enthaltene Provisionsanteile dem Versicherungskonto der Kunden gutzuschreiben. Dies sei ein klarer Vorteil für Kunden von Honorarberatern. Damit sei die Honorarberatung deutlich gestärkt worden. Versicherungsvermittlern, die für die Vermittlung Provisionen erhalten, werde es zukünftig untersagt, zusätzliche Honorare von Kunden zu verlangen.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) muss bis zum 23.02.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

(BMJV, PM vom 18.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


08.12.2025

OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Das OLG Düsseldorf hat Eurowings verboten, mit CO2-Kompensation zu werben, wenn dadurch der falsche Eindruck einer klimaneutralen Flugreise entsteht.

weiterlesen
OLG Düsseldorf rügt CO2-Werbung von Eurowings

Meldung

©DOC RABE Media/fotolia.com


08.12.2025

Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Verbesserungen für die bAV, z.B. durch neue Teilnahmemöglichkeiten und mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.

weiterlesen
Betriebliche Altersvorsorge: Bundestag beschließt Reformpaket

Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank