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09.10.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Mehr Arbeitnehmerrechte im vorinsolvenzlichen Verfahren

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Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat Berichterstatterin Angelika Niebler (EVP) ihren Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag für präventive Restrukturierungsrahmen und zu Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vorgelegt und sich darin für mehr Arbeitnehmerrechte ausgesprochen.

Niebler setzt sich für eine größtmögliche Transparenz während des präventiven Restrukturierungsverfahrens ein und fordert entsprechende Informationsrechte für die Arbeitnehmer. Zudem schlägt sie eine Definition vor, wann eine Insolvenz im Sinne des Artikels 1 Abs. 1 des Richtlinienvorschlags droht und möchte es den Mitgliedstaaten überlassen, ob die Ernennung eines Restrukturierungsverwalters für das Verfahren verpflichtend sein soll.

Weitere Maßnahmen

Zudem sollen die Mitgliedstaaten entscheiden können, die Stellungnahme zur Rentabilität des betroffenen Unternehmens im Rahmen des zu erstellenden Restrukturierungsplans von einem unabhängigen Experten erstellen zu lassen. Ebenso soll im Falle eines klassenübergreifenden Cramdowns die Mehrheit der Gläubigergruppen für die Zustimmung zum Restrukturierungsplan erforderlich sein. Die Frist für Änderungsanträge im Rechtsausschuss läuft bis zum 07.11.2017.

(DAV, EiÜ vom 09.10.2017 / Viola C. Didier)


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