• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

26.09.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Mehr als einhundert Unternehmen unterzeichnen KI-Pakt

Der europäische KI-Pakt fördert die Zusammenarbeit zwischen dem EU-Amt für KI und allen relevanten Interessengruppen, einschließlich Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Beitrag mit Bild

peshkova/123rf.com

Über einhundert Unternehmen haben den EU-Pakt für künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet und sich freiwillig verpflichtet, die Grundsätze des KI-Gesetzes bereits vor dessen Inkrafttreten anzuwenden. Zu den Unterzeichnern gehören multinationale Konzerne und europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus verschiedenen Sektoren, etwa IT, Telekommunikation, Gesundheitswesen, Banken, Automobilindustrie und Luftfahrt.

Freiwillige Verpflichtung umfasst drei Kernmaßnahmen

  • KI-Governance-Strategie, um die Einführung von KI in der Organisation zu fördern und auf die künftige Einhaltung des KI-Gesetzes hinzuarbeiten;
  • Kartierung von KI-Systemen mit hohem Risiko: Identifizierung von KI-Systemen, die nach dem KI-Gesetz wahrscheinlich als risikoreich eingestuft werden;
  • Förderung der KI-Kenntnisse und des Bewusstseins der Mitarbeiter, um eine ethische und verantwortungsvolle KI-Entwicklung zu gewährleisten.

Weitere Zusagen der Unterzeichner

Zusätzlich zu diesen Kernverpflichtungen verpflichtete sich mehr als die Hälfte der Unterzeichner zu weiteren Zusagen: dazu gehören die Gewährleistung von Aufsicht durch Menschen, die Abmilderung von Risiken und die transparente Kennzeichnung bestimmter Arten von KI-generierten Inhalten, etwa Deepfakes. Unternehmen können dem KI-Pakt jederzeit beitreten und sich zu den Kern- und Zusatzverpflichtungen bekennen, bis das KI-Gesetz vollständig in Kraft tritt.


EU-Kommission vom 25.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Interview

Dr. Heiko Haller


01.04.2026

„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.

weiterlesen
„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


01.04.2026

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Eine Splitting-Reform belastet vor allem Alleinverdiener, bringt aber wohl nur begrenzte Arbeitsmarkteffekte, zeigt eine aktuelle IW-Berechnung.

weiterlesen
Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)