• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Meeting am Strand: Zwei von drei Berufstätigen sind im Urlaub erreichbar

06.07.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Meeting am Strand: Zwei von drei Berufstätigen sind im Urlaub erreichbar

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Mails am Flughafen, Telkos beim Sightseeing und Web-Meetings am Strand: Rund zwei Drittel (64 %) der Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Im Vergleich zum Vorjahr (71 %) bleibt die Erreichbarkeit im Urlaub damit auf hohem Niveau, ist aber leicht zurückgegangen. „Digitale Technologien ermöglichen ein flexibles, selbstbestimmtes Arbeiten und können Berufstätigen mehr Freiheit geben. Gerade im Urlaub sollte man sich aber erholen, durchatmen und deshalb möglichst gut funktionierende Vertretungslösungen suchen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Auf Empfangspause gehen eher jüngere Arbeitnehmer

Sechs von zehn Berufstätigen (61 %) lesen während der freien Zeit Kurznachrichten über iMessage oder WhatsApp. 57 % bleiben telefonisch für Chef, Kollegen oder Kunden erreichbar. Und jeder Vierte (27 %) liest geschäftliche E-Mails. Vor allem jüngere Arbeitnehmer schalten im Urlaub ganz vom Job ab: Knapp vier von zehn Berufstätigen (39 %) zwischen 14 und 29 Jahren klinken sich während ihres Sommerurlaubs beruflich komplett aus. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 30 %, bei den über 50-Jährigen 34 %.

Klare Absprachen helfen beim Ausspannen

Im Regelfall müssen Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit, zum Beispiel im Urlaub und an Feiertagen, nicht erreichbar sein. Das Arbeitszeitgesetz gilt allerdings nicht für leitende Angestellte. In jenen Ausnahmefällen, in denen eine Erreichbarkeit doch notwendig ist, sollte eine klare und einvernehmliche Regelung zum Beispiel im Sinne eines Bereitschaftsdienstes getroffen werden. „Besonders problematisch sind Situationen, in denen eine permanente Erreichbarkeit stillschweigend vorausgesetzt wird, ohne dass dies anderweitig kompensiert wird“, so Rohleder.

(Bitkom, PM vom 29.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© nmann77/fotolia.com


01.09.2025

EU-Data-Act gilt ab 12. September

Der EU-Data-Act regelt künftig Datenzugang und -weitergabe, Pflichten von Dateninhabern, das Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln sowie den Wechsel zwischen Cloud-Diensten.

weiterlesen
EU-Data-Act gilt ab 12. September

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


01.09.2025

Umsatzsteuer: BFH stärkt Präventionstrainer

Das BFH-Urteil stärkt die Stellung von freien Anbietern pädagogischer Leistungen, die außerhalb klassischer Bildungseinrichtungen tätig sind.

weiterlesen
Umsatzsteuer: BFH stärkt Präventionstrainer

Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank