• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

04.05.2020

Rechtsboard

Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

  • Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie ist rechtsfähig, „wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll“ (§ 705 II BGB-E). Die freiwillige Eintragung in das neu zu schaffende Gesellschaftsregister („eGBR“) ermöglicht die Bezugnahme darauf im Handelsregister, Grundbuch, im Aktienregister, in der GmbH-Gesellschafterliste, im Markenregister etc.
  • Das Beschlussmängelrecht der GbR wird nach aktienrechtlichem Vorbild gestaltet, d.h. es muss eine fristgebundene Anfechtungsklage erhoben werden.
  • Personenverbindungen freier Berufe (Anwaltschaft!) können sich in das Handelsregister eintragen lassen (§ 107 I 2 HGB-E), was den Zugang zur GmbH & Co KG ermöglicht.
  • Durch das Sitzwahlrecht für im Gesellschafts-, Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragene Personengesellschaften wird es diesen ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands zu entfalten (wenn die ausländische Rechtsordnung mitmacht).
  • Weitere Änderungen betreffen die Umwandlungsfähigkeit der GbR, das Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters (keine Auflösung mehr) und die rechtstechnische Umstellung, dass die zentrale Haftungsvorschrift (gesamtschuldnerisch etc.) in das BGB aufgenommen wird (§ 721 BGB-E).

Von einer großen Reform hat man früh Abstand genommen: Die Kommission „entscheidet sich – auch in Anbetracht der für das Gesetzesvorhaben zur Verfügung stehenden Zeit – gegen eine vorbehaltlose Öffnung des Handelsregisters für sämtliche Gesellschaftszwecke nach österreichischem Vorbild und damit gegen eine Ablösung des klassischen Kaufmannsbegriffs zugunsten eines neu zu entwickelnden Unternehmerbegriffs.“ (Bericht aus der 1. Sitzung). Zum Entwurf s. Bergmann, DB 2020, 994 (VorsRi BGH a.D., Mitglied der Expertenkommission)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Meldung

©momius/fotolia.com


16.04.2026

Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Das zivilgerichtliche Online-Verfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Justiz. Es soll gerichtliche Abläufe vereinfachen und beschleunigen.

weiterlesen
Online-Verfahren bringt Zivilprozess ins Netz

Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht