• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

04.05.2020

Rechtsboard

Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

  • Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie ist rechtsfähig, „wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll“ (§ 705 II BGB-E). Die freiwillige Eintragung in das neu zu schaffende Gesellschaftsregister („eGBR“) ermöglicht die Bezugnahme darauf im Handelsregister, Grundbuch, im Aktienregister, in der GmbH-Gesellschafterliste, im Markenregister etc.
  • Das Beschlussmängelrecht der GbR wird nach aktienrechtlichem Vorbild gestaltet, d.h. es muss eine fristgebundene Anfechtungsklage erhoben werden.
  • Personenverbindungen freier Berufe (Anwaltschaft!) können sich in das Handelsregister eintragen lassen (§ 107 I 2 HGB-E), was den Zugang zur GmbH & Co KG ermöglicht.
  • Durch das Sitzwahlrecht für im Gesellschafts-, Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragene Personengesellschaften wird es diesen ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands zu entfalten (wenn die ausländische Rechtsordnung mitmacht).
  • Weitere Änderungen betreffen die Umwandlungsfähigkeit der GbR, das Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters (keine Auflösung mehr) und die rechtstechnische Umstellung, dass die zentrale Haftungsvorschrift (gesamtschuldnerisch etc.) in das BGB aufgenommen wird (§ 721 BGB-E).

Von einer großen Reform hat man früh Abstand genommen: Die Kommission „entscheidet sich – auch in Anbetracht der für das Gesetzesvorhaben zur Verfügung stehenden Zeit – gegen eine vorbehaltlose Öffnung des Handelsregisters für sämtliche Gesellschaftszwecke nach österreichischem Vorbild und damit gegen eine Ablösung des klassischen Kaufmannsbegriffs zugunsten eines neu zu entwickelnden Unternehmerbegriffs.“ (Bericht aus der 1. Sitzung). Zum Entwurf s. Bergmann, DB 2020, 994 (VorsRi BGH a.D., Mitglied der Expertenkommission)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)