• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

04.05.2020

Rechtsboard

Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

  • Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie ist rechtsfähig, „wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll“ (§ 705 II BGB-E). Die freiwillige Eintragung in das neu zu schaffende Gesellschaftsregister („eGBR“) ermöglicht die Bezugnahme darauf im Handelsregister, Grundbuch, im Aktienregister, in der GmbH-Gesellschafterliste, im Markenregister etc.
  • Das Beschlussmängelrecht der GbR wird nach aktienrechtlichem Vorbild gestaltet, d.h. es muss eine fristgebundene Anfechtungsklage erhoben werden.
  • Personenverbindungen freier Berufe (Anwaltschaft!) können sich in das Handelsregister eintragen lassen (§ 107 I 2 HGB-E), was den Zugang zur GmbH & Co KG ermöglicht.
  • Durch das Sitzwahlrecht für im Gesellschafts-, Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragene Personengesellschaften wird es diesen ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands zu entfalten (wenn die ausländische Rechtsordnung mitmacht).
  • Weitere Änderungen betreffen die Umwandlungsfähigkeit der GbR, das Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters (keine Auflösung mehr) und die rechtstechnische Umstellung, dass die zentrale Haftungsvorschrift (gesamtschuldnerisch etc.) in das BGB aufgenommen wird (§ 721 BGB-E).

Von einer großen Reform hat man früh Abstand genommen: Die Kommission „entscheidet sich – auch in Anbetracht der für das Gesetzesvorhaben zur Verfügung stehenden Zeit – gegen eine vorbehaltlose Öffnung des Handelsregisters für sämtliche Gesellschaftszwecke nach österreichischem Vorbild und damit gegen eine Ablösung des klassischen Kaufmannsbegriffs zugunsten eines neu zu entwickelnden Unternehmerbegriffs.“ (Bericht aus der 1. Sitzung). Zum Entwurf s. Bergmann, DB 2020, 994 (VorsRi BGH a.D., Mitglied der Expertenkommission)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank