• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

04.05.2020

Rechtsboard

Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

  • Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie ist rechtsfähig, „wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll“ (§ 705 II BGB-E). Die freiwillige Eintragung in das neu zu schaffende Gesellschaftsregister („eGBR“) ermöglicht die Bezugnahme darauf im Handelsregister, Grundbuch, im Aktienregister, in der GmbH-Gesellschafterliste, im Markenregister etc.
  • Das Beschlussmängelrecht der GbR wird nach aktienrechtlichem Vorbild gestaltet, d.h. es muss eine fristgebundene Anfechtungsklage erhoben werden.
  • Personenverbindungen freier Berufe (Anwaltschaft!) können sich in das Handelsregister eintragen lassen (§ 107 I 2 HGB-E), was den Zugang zur GmbH & Co KG ermöglicht.
  • Durch das Sitzwahlrecht für im Gesellschafts-, Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragene Personengesellschaften wird es diesen ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands zu entfalten (wenn die ausländische Rechtsordnung mitmacht).
  • Weitere Änderungen betreffen die Umwandlungsfähigkeit der GbR, das Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters (keine Auflösung mehr) und die rechtstechnische Umstellung, dass die zentrale Haftungsvorschrift (gesamtschuldnerisch etc.) in das BGB aufgenommen wird (§ 721 BGB-E).

Von einer großen Reform hat man früh Abstand genommen: Die Kommission „entscheidet sich – auch in Anbetracht der für das Gesetzesvorhaben zur Verfügung stehenden Zeit – gegen eine vorbehaltlose Öffnung des Handelsregisters für sämtliche Gesellschaftszwecke nach österreichischem Vorbild und damit gegen eine Ablösung des klassischen Kaufmannsbegriffs zugunsten eines neu zu entwickelnden Unternehmerbegriffs.“ (Bericht aus der 1. Sitzung). Zum Entwurf s. Bergmann, DB 2020, 994 (VorsRi BGH a.D., Mitglied der Expertenkommission)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht