• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

04.05.2020

Rechtsboard

Mauracher Entwurf zur Reform des Rechts der Personengesellschaften

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

  • Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Sie ist rechtsfähig, „wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll“ (§ 705 II BGB-E). Die freiwillige Eintragung in das neu zu schaffende Gesellschaftsregister („eGBR“) ermöglicht die Bezugnahme darauf im Handelsregister, Grundbuch, im Aktienregister, in der GmbH-Gesellschafterliste, im Markenregister etc.
  • Das Beschlussmängelrecht der GbR wird nach aktienrechtlichem Vorbild gestaltet, d.h. es muss eine fristgebundene Anfechtungsklage erhoben werden.
  • Personenverbindungen freier Berufe (Anwaltschaft!) können sich in das Handelsregister eintragen lassen (§ 107 I 2 HGB-E), was den Zugang zur GmbH & Co KG ermöglicht.
  • Durch das Sitzwahlrecht für im Gesellschafts-, Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragene Personengesellschaften wird es diesen ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands zu entfalten (wenn die ausländische Rechtsordnung mitmacht).
  • Weitere Änderungen betreffen die Umwandlungsfähigkeit der GbR, das Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters (keine Auflösung mehr) und die rechtstechnische Umstellung, dass die zentrale Haftungsvorschrift (gesamtschuldnerisch etc.) in das BGB aufgenommen wird (§ 721 BGB-E).

Von einer großen Reform hat man früh Abstand genommen: Die Kommission „entscheidet sich – auch in Anbetracht der für das Gesetzesvorhaben zur Verfügung stehenden Zeit – gegen eine vorbehaltlose Öffnung des Handelsregisters für sämtliche Gesellschaftszwecke nach österreichischem Vorbild und damit gegen eine Ablösung des klassischen Kaufmannsbegriffs zugunsten eines neu zu entwickelnden Unternehmerbegriffs.“ (Bericht aus der 1. Sitzung). Zum Entwurf s. Bergmann, DB 2020, 994 (VorsRi BGH a.D., Mitglied der Expertenkommission)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com


08.07.2026

ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Das derzeitige Interesse reicht weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die ESAP-Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


08.07.2026

Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Die EU schafft mehr Klarheit bei Sozialversicherung, Arbeitslosengeld und Entsendungen über Ländergrenzen hinweg.

weiterlesen
Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht