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22.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Märkte für Finanzinstrumente: Einjähriger Aufschub beschlossen

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Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente diente der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU.

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung und eine Richtlinie über einen einjährigen Aufschub für die neuen Vorschriften für Wertpapiermärkte angenommen.

Der einjährige Aufschub für die Umsetzung und Anwendung ist notwendig geworden, weil wesentliche Dateninfrastrukturen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen werden. Er wird sich auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Anlagen in Finanzinstrumente und auf den Betrieb geregelter Finanzmärkte auswirken. Der Aufschub wurde mit dem Europäischen Parlament am 2. Mai 2016 vereinbart.

„MiFID“ und „MiFIR“

Eine kürzlich erfolgte Überarbeitung der Vorschriften über Finanzinstrumente diente der Förderung der Integration, der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz der Finanzmärkte in der EU. Der Rat hat diese Vorschriften im Mai 2014 angenommen und dadurch einen bestehenden „MiFID“-Text zur Regelung der Märkte für Finanzinstrumente geändert und ersetzt. Die Vorschriften sind in zwei Gesetzgebungsakten niedergelegt:

– der Verordnung 600/2014 („MiFIR“) mit dem Ziel einer Verbesserung der Transparenz von Handelstätigkeiten und des Wettbewerbs unter ihnen durch eine Beschränkung der Ausnahmen (durch Festlegung einer Gesamtobergrenze für die EU und einer Obergrenze je Handelsplatz für die sogenannten Ausnahmen vom Referenzkurs bzw. vom ausgehandelten Geschäft) betreffend Offenlegungsanforderungen und durch die Gewährleistung eines nichtdiskriminierenden Zugangs zu Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien für alle Finanzinstrumente wie auch die Anforderung, dass Derivate an organisierten Handelsplätzen gehandelt werden müssen;

– der Richtlinie 2014/65/EU („MiFID II“), mit der die Vorschriften über die Zulassung und die organisatorischen Anforderungen für die Erbringer von Wertpapierdienstleistungen und über Anlegerschutz geändert werden. Mit der Richtlinie wird auch eine neue Art von Handelsplatz eingeführt, das organisierte Handelssystem (OTF). Standardisierte Derivatkontrakte werden in zunehmendem Maße über diese Plattformen gehandelt, die derzeit nicht geregelt sind.

Neue Termine

Im Rahmen der neuen Verordnung wird der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID II in nationales Recht auf den 3. Juli 2017 festgesetzt; der Endtermin für die Anwendung sowohl von MiFID II als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018 festgesetzt.

Die neue Verordnung beinhaltet auch Änderungen in Bezug auf Eigenhandel, Transaktionspakete, die Angleichung an die EU-Richtlinie über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und den Geltungsbeginn bestimmter Bestimmungen einer Verordnung betreffend Marktmissbrauch.

(Rat der Europäischen Union, PM vom 17.06.2016/ Viola C. Didier)


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