• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • LuxLeaks: Kein Whistleblower-Schutz ohne öffentliches Interesse

17.05.2021

Arbeitsrecht, Meldung

LuxLeaks: Kein Whistleblower-Schutz ohne öffentliches Interesse

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

In dem Fall eines Whistleblowers im LuxLeaks-Finanzskandal entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK bei unzureichendem öffentlichem Interesse an der Information nicht verletzt ist.

Beim sog. LuxLeaks-Finanzskandal wurden mehr als 548 verbindliche Vorbescheide (Advance Tax Rulings) der Luxemburger Steuerbehörde durch Whistleblower öffentlich gemacht. Die Advance Tax Rulings boten 343 internationalen Konzernen – beispielsweise Apple, Amazon und Ikea – Steuervermeidungsmodelle zulasten der EU-Nachbarländer.

Im aktuellen Fall vor dem EGMR ging es um den Arbeitnehmer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, der die  Steuerdeals zwischen den multinationalen Unternehmen und den luxemburgischen Steuerbehörden offenlegte.

LuxLeaks schädigten den Ruf des Arbeitgebers PricewaterhouseCoopers

Der EGMR erkannte in seinem Urteil vom 11.05.2021 (Rs. Halet v. Luxemburg Nr. 21884/18) zwar im Grundsatz an, dass der Antragsteller als Whistleblower anzusehen ist. Er verfolgte mit seinen Handlungen ein legitimes Ziel. Dennoch überwog im konkreten Fall die schwerwiegende Verletzung des Berufsgeheimnisses und die hierdurch verursachte Rufschädigung des Arbeitgebers PricewaterhouseCoopers. Damit bestätigten die Richter die Sichtweise des Luxemburger Berufungsgerichts.

Schwerwiegende Verletzung des Berufsgeheimnisses

Nach Auffassung des EGMR sei das öffentliche Interesse angesichts der weder unerlässlichen noch neuen oder bislang unbekannten Informationen vergleichsweise gering. Auch aufgrund der milden Strafe wegen Diebstahls in Höhe von 1.000 Euro sei nicht zu befürchten, dass diese abschreckende Wirkung auf die Ausübung der freien Meinungsäußerung in zukünftigen Fällen habe. Die Interessensabwägung des Gerichts fiel somit in diesem Fall zugunsten des Arbeitgebers aus.

(DAV, Europa im Überblick vom 14.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.07.2026

ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Überarbeitete ESRS und neue EU-Standards reduzieren Berichtspflichten, senken Kosten und erleichtern kleineren Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich.

weiterlesen
ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Meldung

©sharpi1980/fotolia.com


06.07.2026

Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Die Künstlersozialabgabe beträgt 2027 voraussichtlich 5,0 % der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

weiterlesen
Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Meldung

©alphaspirit/123rf.com


03.07.2026

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Das Reformpaket zeigt den politischen Willen, Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und zugleich sozial stabil zu halten.

weiterlesen
Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht