• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • LuxLeaks: Kein Whistleblower-Schutz ohne öffentliches Interesse

17.05.2021

Arbeitsrecht, Meldung

LuxLeaks: Kein Whistleblower-Schutz ohne öffentliches Interesse

Beitrag mit Bild

©Imillian/fotolia.com

In dem Fall eines Whistleblowers im LuxLeaks-Finanzskandal entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK bei unzureichendem öffentlichem Interesse an der Information nicht verletzt ist.

Beim sog. LuxLeaks-Finanzskandal wurden mehr als 548 verbindliche Vorbescheide (Advance Tax Rulings) der Luxemburger Steuerbehörde durch Whistleblower öffentlich gemacht. Die Advance Tax Rulings boten 343 internationalen Konzernen – beispielsweise Apple, Amazon und Ikea – Steuervermeidungsmodelle zulasten der EU-Nachbarländer.

Im aktuellen Fall vor dem EGMR ging es um den Arbeitnehmer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, der die  Steuerdeals zwischen den multinationalen Unternehmen und den luxemburgischen Steuerbehörden offenlegte.

LuxLeaks schädigten den Ruf des Arbeitgebers PricewaterhouseCoopers

Der EGMR erkannte in seinem Urteil vom 11.05.2021 (Rs. Halet v. Luxemburg Nr. 21884/18) zwar im Grundsatz an, dass der Antragsteller als Whistleblower anzusehen ist. Er verfolgte mit seinen Handlungen ein legitimes Ziel. Dennoch überwog im konkreten Fall die schwerwiegende Verletzung des Berufsgeheimnisses und die hierdurch verursachte Rufschädigung des Arbeitgebers PricewaterhouseCoopers. Damit bestätigten die Richter die Sichtweise des Luxemburger Berufungsgerichts.

Schwerwiegende Verletzung des Berufsgeheimnisses

Nach Auffassung des EGMR sei das öffentliche Interesse angesichts der weder unerlässlichen noch neuen oder bislang unbekannten Informationen vergleichsweise gering. Auch aufgrund der milden Strafe wegen Diebstahls in Höhe von 1.000 Euro sei nicht zu befürchten, dass diese abschreckende Wirkung auf die Ausübung der freien Meinungsäußerung in zukünftigen Fällen habe. Die Interessensabwägung des Gerichts fiel somit in diesem Fall zugunsten des Arbeitgebers aus.

(DAV, Europa im Überblick vom 14.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht