Das Bundeskabinett hat gestern das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen. Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen.
Das Lohngleichheitsgesetz sieht die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches vor. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Außerdem gibt es künftig betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Die Lohnlücke schließen
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern liegt bei 21 Prozent, was vielschichtige Ursachen hat: Neben der unterschiedlichen Berufswahl ist auch die familienbedingte Erwerbsunterbrechung und der anschließende Wiedereinstieg in Teilzeit ein Grund – denn hier sind es oft nur die Frauen, die im Beruf kürzer treten. Und das hat Folgen, zum Beispiel für die Altersversorgung. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten und den verschiedenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – wie dem Elterngeld Plus oder der Familienpflegezeit – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau.
(BMFSFJ, PM vom 11.01.2017/ Viola C. Didier)