• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lohngerechtigkeit: Auskunftsanspruch ab 06.01.2018

05.01.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Lohngerechtigkeit: Auskunftsanspruch ab 06.01.2018

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Das Entgelttransparenzgesetz entfaltet seine Wirkung: Ab dem 06.01.2018 können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen.

Um faire Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit dem 06.07.2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. Beschäftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet.

Individuelles Auskunftsrecht für Beschäftigte

Konkret bedeutet das: Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten ein individuelles Auskunftsrecht, um ihre Entlohnung mit der von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von fünf Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.

Wieso wurde das Gesetz nötig?

Anlass für das Entgelttransparenzgesetz ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Je nach Berechnungsart verdienten Frauen 2016 laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 21% (unbereinigter Gender Pay Gap), bzw. 6% (bereinigter Pay Gap) weniger als Männer. Dieser Wert ist seit Jahren nahezu unverändert.

(Bundesregierung, PM vom 05.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


06.02.2025

BFH: Einschränkung beim Betriebsausgabenabzug für Holdinggesellschaften

Holdings dürfen Verwaltungskosten, die mit steuerfreien Beteiligungserträgen zusammenhängen, nur anteilig als Betriebsausgaben abziehen.

weiterlesen
BFH: Einschränkung beim Betriebsausgabenabzug für Holdinggesellschaften

Meldung

©cienpies/123rf.com


06.02.2025

beA: Frist verpasst wegen leerer PDF

Rechtsanwälte müssen PDF-Dateien vor der Übermittlung prüfen, da eine fehlende Kontrolle zur Fristversäumung und Versagung der Wiedereinsetzung führen kann.

weiterlesen
beA: Frist verpasst wegen leerer PDF

Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank