• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lohngerechtigkeit: Auskunftsanspruch ab 06.01.2018

05.01.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Lohngerechtigkeit: Auskunftsanspruch ab 06.01.2018

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Das Entgelttransparenzgesetz entfaltet seine Wirkung: Ab dem 06.01.2018 können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Beschäftigung verdienen.

Um faire Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit dem 06.07.2017. Nun aber tritt das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft: der Auskunftsanspruch. Beschäftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet.

Individuelles Auskunftsrecht für Beschäftigte

Konkret bedeutet das: Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten erhalten ein individuelles Auskunftsrecht, um ihre Entlohnung mit der von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von fünf Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten. In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.

Wieso wurde das Gesetz nötig?

Anlass für das Entgelttransparenzgesetz ist die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Je nach Berechnungsart verdienten Frauen 2016 laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 21% (unbereinigter Gender Pay Gap), bzw. 6% (bereinigter Pay Gap) weniger als Männer. Dieser Wert ist seit Jahren nahezu unverändert.

(Bundesregierung, PM vom 05.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht