18.11.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Lob für CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Beitrag mit Bild

Bald ist es soweit: Die Richtlinie schreibt die Umsetzung in nationales Recht bis zum 06.12.2016 vor.

Im „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ wurden wichtige Forderungen des DStV umgesetzt.

Der DStV hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass lediglich kapitalmarktorientierte Unternehmen den umfangreichen Berichtspflichten unterliegen. Eine nur an Größenkriterien orientierte Einordnung würde beim familiengeführten Mittelstand für ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile und für erheblichen bürokratischen Mehraufwand sorgen.

1:1-Umsetzung bei Anwendungsbereich und Berichtspflicht

Diese Forderung erneuerte der DStV auf nationaler Ebene mit dem Ergebnis, dass sowohl die Definition der Berichtspflichtigen, als auch der Berichtsumfang den verpflichtend anzuwendenden Anforderungen der Richtlinie entsprechen und nicht, was möglich gewesen wäre, darüber hinausgehen.

Keine Veröffentlichung des Prüfungsberichts

Die nichtfinanzielle Berichterstattung der Unternehmen ist grundsätzlich nicht im Rahmen der Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Sollte sich ein Unternehmen für eine gesonderte Prüfung dieser Berichterstattung entscheiden, sollte nach den Vorgaben des Referentenentwurfs der gesamte Prüfungsbericht veröffentlicht werden. Wie vom DStV gefordert, sieht der Gesetzentwurf nun lediglich die Veröffentlichung des Prüfungsurteils vor.

Die Vorschriften sind erstmals auf in 2017 beginnende Jahresabschlüsse anzuwenden.

(DStV, PM vom 16.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht