26.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren

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Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihre Verlautbarung Nr. 7 „Liste zur Durchführung von Auswahlverfahren nach Art. 16 Verordnung (EU) Nr. 537/2014“ veröffentlicht.

Nach Art. 16 Abs. 3 Unterabs. 3 der Verordnung ist die APAS verpflichtet, zur Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich eine Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften zu veröffentlichen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt haben.

Auf der Internetseite der WPK steht eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren zur Verfügung. Die Verlautbarung ist auf der Internetseite der APAS verfügbar.

(WPK vom 23.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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