• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Liquiditätsstresstests: Leitlinien für Kapitalverwaltungsgesellschaften

13.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Liquiditätsstresstests: Leitlinien für Kapitalverwaltungsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die BaFin hat einen Bericht mit Leitlinien für Liquiditätsstresstests deutscher Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Die Leitlinien beschreiben die angemessene Ausgestaltung der Liquiditätsstresstests im Kontext des Liquiditätsrisikomanagements.

Das Liquiditätsrisiko, dem Investmentfonds ausgesetzt sind, lässt sich nur schwer erfassen, da Fonds unterschiedlich liquide Vermögensgegenstände halten und Anlegern zugleich eine möglichst kurzfristige Anteilrücknahme anbieten. Stresstests sind ein wichtiges Werkzeug, um dieses Risiko zu messen und zu steuern. Sie können helfen, das Portfolio- und Risikomanagement zu verbessern, das individuelle Liquiditätsrisiko auf Fondsebene zu reduzieren und damit auch das Risiko im Finanzsystem zu begrenzen.

Wie sollten Stresstests aussehen?

Die angemessene Ausgestaltung von Stresstests hängt vom Geschäftsmodell und der Größe der Fondsgesellschaft ab. Jedoch sollten Meldewege und Verantwortlichkeiten stets klar geregelt sein. Das Design der Stresstestszenarien und auch deren Häufigkeit sind möglichst auf den Fonds zuzuschneiden. Die Leitlinien beinhalten daher keine allgemeingültigen Vorgaben für Liquiditätsstresstests, sondern stellen die Kapitalverwaltungsgesellschaften in die Verantwortung, für die Risikosteuerung die am besten geeigneten Werkzeuge anzuwenden.

Den BaFin-Bericht mit den Leitlinien für Liquiditätsstresstests finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 08.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)