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07.10.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Lieferketten: Sorgfaltspflicht wird gesetzlich verankert

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Da freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in Drittstaaten nicht zur Norm geworden sind, will die EU-Kommission im nächsten Jahr ein neues Gesetzesvorhaben einleiten. Global operierende Unternehmen aus Europa sollen dann auch entlang ihrer Lieferketten und an ihren Produktionsstandorten außerhalb Europas Verantwortung übernehmen.

Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft seine globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das ergab eine Studie zu Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, die die Kommission im Februar vorgelegt hat. „Freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen sind nicht zur Norm geworden, jetzt arbeiten wir auf verpflichtende Sorgfaltsstandards hin“, sagte Sozialkommissar Nicolas Schmit.

Arbeitsrechte werden jetzt auch in die Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten einbezogen werden, sagte der Kommissar und verwies dabei auf das Handelsabkommen EU-Vietnam. Schmit fordert die Unternehmen auf, die Rechte von Gewerkschaften in Drittstaaten zu respektieren und mit Regierungen anzusprechen.

Sorgfaltspflicht in den Lieferketten

EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte für die nächsten Wochen eine Konsultation zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in globalen Lieferketten an. Konkrete Gesetzesvorschläge sollen im kommenden Jahr folgen. „Wir werden an zwei Elementen arbeiten: zum einen am Unternehmensrecht. Es ist klar, dass sich auch die Vorstände um die langfristigen Interessen der Unternehmen kümmern müssen. Sie sollten nicht nur kurzfristig an die Aktionäre denken, sondern sich auch Gedanken machen, welche Auswirkungen ihr Unternehmen langfristig auf die Umwelt und auf die Menschenrechte hat. Der zweite Teil der Gesetzesinitiative bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Nicht nur in Europa, sondern weltweit müssen wir sehen, wie wir Regeln zu sozialen Fragen, Umweltauswirkungen und Menschenrechten schaffen können“, so Reynders.

Druck von verschiedenen Stakeholdern

Der EU-Justizkommissar betonte weiter: „Es gibt schon nationale Gesetzgebung. Es gibt da jetzt immer mehr Druck von verschiedenen Stakeholdern, etwas zu tun. Wir wollen gesetzgeberisch tätig werden, wollen konkrete Pflichten und auch eine Haftung sowie eine Aufsicht. Wir brauchen zumindest zivilrechtliche Haftung und wir diskutieren sogar eine strafrechtliche Haftung.“ Justizkommissar Didier Reynders und Sozialkommissar Nicolas Schmit haben am 06.10.2020 die Pläne der EU-Kommission für EU-weite Sorgfaltsstandards auf der Online-Konferenz „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung“ erläutert.

(EU-Kommission vom 06.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


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