• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: EU will enger mit USA zusammenarbeiten

25.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Lieferketten: EU will enger mit USA zusammenarbeiten

Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten.

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Um Störungen der globalen Lieferketten gemeinsam anzugehen – insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine –, hat die EU erklärt, dass sie enger mit den USA und anderen globalen Partnern zusammenarbeiten möchte. „Wir müssen die Ursachen dieser Störungen angehen, indem wir übermäßige Schwachstellen in unseren Lieferketten beseitigen und ihre Widerstandsfähigkeit für die Zukunft stärken“, sagte Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete. Auch Deutschland hat die Erklärung unterzeichnet.

Das sind die vier globalen Prinzipien

In der gemeinsamen Erklärung wurden vier globale Prinzipien hervorgehoben, die die Arbeit an globalen Lieferkettenproblemen leiten sollen:

  • Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Partnern verbessern, um Engpässe in der Lieferkette besser vorhersehen zu können
  • globale Kapazitäten für Materialien und Vorprodukte diversifizieren und ausbauen
  • Schwachstellen beheben und Sicherheitsrisiken in Lieferketten besser bewältigen
  • faire und nachhaltige Praktiken entlang der Lieferketten fördern.

Mehr Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten

Die Erklärung ist das Ergebnis von Diskussionen, die die Länder während eines von den USA veranstalteten Forums über die Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten am 19. und 20. Juli geführt haben. Dieses Forum hat auf der Zusammenarbeit aufgebaut, die 2021 auf dem „Leader’s Summit on Global Supply Chain Resilience“ eingeleitet wurde. Seitdem haben die COVID-19-Pandemie und die russische Invasion in der Ukraine die Anfälligkeit mehrerer kritischer Lieferketten offengelegt.

Neben der EU und den USA haben auch 15 weitere Länder die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dies sind: Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Indien, Italien, Japan, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Korea, Mexiko, die Niederlande, Singapur, Spanien und das Vereinigte Königreich.


EU-Kommission vom 25.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank