• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: EU will enger mit USA zusammenarbeiten

25.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Lieferketten: EU will enger mit USA zusammenarbeiten

Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten.

Beitrag mit Bild

©Cybrain/fotolia.com

Um Störungen der globalen Lieferketten gemeinsam anzugehen – insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine –, hat die EU erklärt, dass sie enger mit den USA und anderen globalen Partnern zusammenarbeiten möchte. „Wir müssen die Ursachen dieser Störungen angehen, indem wir übermäßige Schwachstellen in unseren Lieferketten beseitigen und ihre Widerstandsfähigkeit für die Zukunft stärken“, sagte Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete. Auch Deutschland hat die Erklärung unterzeichnet.

Das sind die vier globalen Prinzipien

In der gemeinsamen Erklärung wurden vier globale Prinzipien hervorgehoben, die die Arbeit an globalen Lieferkettenproblemen leiten sollen:

  • Transparenz und Informationsaustausch zwischen den Partnern verbessern, um Engpässe in der Lieferkette besser vorhersehen zu können
  • globale Kapazitäten für Materialien und Vorprodukte diversifizieren und ausbauen
  • Schwachstellen beheben und Sicherheitsrisiken in Lieferketten besser bewältigen
  • faire und nachhaltige Praktiken entlang der Lieferketten fördern.

Mehr Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten

Die Erklärung ist das Ergebnis von Diskussionen, die die Länder während eines von den USA veranstalteten Forums über die Widerstandsfähigkeit globaler Lieferketten am 19. und 20. Juli geführt haben. Dieses Forum hat auf der Zusammenarbeit aufgebaut, die 2021 auf dem „Leader’s Summit on Global Supply Chain Resilience“ eingeleitet wurde. Seitdem haben die COVID-19-Pandemie und die russische Invasion in der Ukraine die Anfälligkeit mehrerer kritischer Lieferketten offengelegt.

Neben der EU und den USA haben auch 15 weitere Länder die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dies sind: Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Kanada, Indien, Italien, Japan, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Korea, Mexiko, die Niederlande, Singapur, Spanien und das Vereinigte Königreich.


EU-Kommission vom 25.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)