• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • LG Frankfurt untersagt AGB-Klausel von easyJet

08.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

LG Frankfurt untersagt AGB-Klausel von easyJet

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der britischen Fluglinie easyJet eine AGB-Klausel untersagt, die Verbrauchern eine Erstattung von Steuern und Gebühren verweigerte, wenn diese vom Beförderungsvertrag zurücktreten.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das LG Frankfurt am Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden:  „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“

Unangemessene Benachteiligung der Verbraucher

In der fraglichen Klausel hatte easyJet für den Fall des Rücktritts des Kunden vom Luftbeförderungsvertrag die Erstattung tatsächlich nicht angefallener Steuern und Gebühren ausgeschlossen. Dies wertete das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 14.12.2017 (2-24 O 8/17) als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt. easyJet hat jetzt noch die Möglichkeit, das Urteil im Wege der Berufung anzufechten. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, so darf sich easyJet auch bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf die unzulässige Klausel berufen.

(Wettbewerbszentrale, PM vom 04.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com


25.04.2025

Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Das Urteil des OLG Frankfurt/M. unterstreicht, dass Betreiber sozialer Netzwerke für unzureichende Datenschutzmaßnahmen haftbar gemacht werden können.

weiterlesen
Schadensersatz für Datenscraping: Facebook haftet

Meldung

© Kara / fotolia.com


25.04.2025

Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Zinsswaps zur Absicherung betrieblicher Darlehen können bei Ablösung als Betriebsausgabe anerkannt werden – bei Absicherung ohne Zusatzrisiko.

weiterlesen
Windpark-Finanzierung: Swap-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


24.04.2025

BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Die Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz ist europarechtswidrig, entschied der BFH in einem aktuellen Urteil.

weiterlesen
BFH stoppt Diskriminierung von Auslandsstiftungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank