• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • LG Frankfurt untersagt AGB-Klausel von easyJet

08.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

LG Frankfurt untersagt AGB-Klausel von easyJet

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Das Landgericht Frankfurt am Main hat der britischen Fluglinie easyJet eine AGB-Klausel untersagt, die Verbrauchern eine Erstattung von Steuern und Gebühren verweigerte, wenn diese vom Beförderungsvertrag zurücktreten.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das LG Frankfurt am Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden:  „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“

Unangemessene Benachteiligung der Verbraucher

In der fraglichen Klausel hatte easyJet für den Fall des Rücktritts des Kunden vom Luftbeförderungsvertrag die Erstattung tatsächlich nicht angefallener Steuern und Gebühren ausgeschlossen. Dies wertete das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 14.12.2017 (2-24 O 8/17) als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher und gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt. easyJet hat jetzt noch die Möglichkeit, das Urteil im Wege der Berufung anzufechten. Wird das Urteil jedoch rechtskräftig, so darf sich easyJet auch bei der Abwicklung bestehender Verträge nicht mehr auf die unzulässige Klausel berufen.

(Wettbewerbszentrale, PM vom 04.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Steuerboard

Oskar Meyn / Markus Manten


12.08.2026

Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?

Die Wegzugsbesteuerung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen europäischer Mobilitätsfreiheit und mitgliedstaatlichen Fiskalinteressen.

weiterlesen
Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht