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27.01.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

LG bestätigt Restrukturierungsplan im StaRUG-Verfahren der VARTA AG

Der Batteriehersteller VARTA kann seinen Sanierungsplan umsetzen. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage von Aktionären endgültig abgewiesen. Diese gehen nun leer aus.

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©vizafoto/fotolia.com

Die Bestätigung des Restrukturierungsplanes der VARTA AG ist rechtskräftig. Das Landgericht Stuttgart verwarf zahlreiche Beschwerden von Aktionären, u.a. der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., gegen die Planbestätigung des Amtsgerichts Stuttgart als unzulässig (Beschluss vom 21.01.2025 – 1 T 12/24). Das Landgericht stellte außerdem klar, dass es die Regelungen des zugrunde liegenden Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) nicht für verfassungswidrig hält. In der ausführlichen Begründung führt das Gericht unter anderem aus, dass die Beschwerdeführer eine Schlechterstellung durch das StaRUG-Verfahren nicht glaubhaft gemacht haben.

Weg frei für Porsche-Einstieg

Nach Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses kann VARTA die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen umsetzen und damit die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung schaffen. Dr. Frank Schäffler, Partner bei GRUB BRUGGER, der Kanzlei, die VARTA während des StaRUG-Verfahrens rechtlich beraten und unter anderem den Restrukturierungsplan verfasst hat, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass der Restrukturierungsplan nach weniger als drei Monaten seit dessen Einreichung rechtskräftig bestätigt wurde und die Gerichte unsere Rechtsauffassung geteilt haben. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die nachhaltige Restrukturierung der VARTA AG.“

Der Restrukturierungsplan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet für die freien Aktionäre einen Totalverlust. Im Zuge der Sanierung erhält VARTA 60 Millionen Euro an neuem Eigenkapital von Mehrheitsaktionär Michael Tojner und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Die Umsetzung des Restrukturierungsplans und das Delisting werden zeitnah erfolgen.


GRUB BRUGGER vom 24.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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