• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • LG Berlin untersagt Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Girokonten

19.11.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

LG Berlin untersagt Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Girokonten

Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig erklärt.

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das LG Berlin verpflichtete das Kreditinstitut, allen betroffenen Kund:innen die unrechtmäßig erhobenen Beträge zu erstatten. Der vzbv möchte die Zulässigkeit solcher Entgelte grundsätzlich klären lassen und hat deshalb an unterschiedlichen Gerichtsstandorten Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.10.2021 (16 O 43/21) ist die erste Entscheidung dazu.

0,5 % Verwahrentgelt bei Girokonten

Gegenstand des Klageverfahrens sind Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank Berlin, die mit Wirkung ab August 2020 für Tagesgeld- und Girokonten ein sogenanntes Verwahrentgelt vorsehen. Für Einlagen, die 25.000 Euro übersteigen, verlangt die Bank seitdem ein Entgelt von 0,5 % pro Jahr. Auf Tagesgeldkonten gilt das für Einlagen über 50.000 Euro. Damit müssen Kund:innen praktisch Negativzinsen auf einen Teil ihres Guthabens zahlen.

Einlagenzinssatz darf nicht ins Minus rutschen

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Entgelte gegen wesentliche Grundgedanken gesetzlicher Regelungen verstießen. So sei die Verwahrung von Einlagen auf dem Girokonto keine „Sonderleistung“, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen dürfe. Schließlich könne ein Girokonto ohne das „Verwahren“ von Geld schlicht nicht betrieben werden. Auch spiele es keine Rolle, ob daneben ein Kontoführungsentgelt erhoben wird oder nicht.

Zudem sei für die Einlagenverwahrung laut Darlehensrecht die Bank als Darlehensnehmer zur Zinszahlung verpflichtet. Der Einlagen-Zinssatz könne zwar auf Null sinken, aber niemals ins Minus rutschen. Dem Kunden müsse mindestens der Betrag bleiben, den er eingezahlt habe, so das Gericht. Daran könnten auch veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen nichts ändern.

Bank muss Verwahrentgelte erstatten

Das LG Berlin verurteilte die Bank, die unrechtmäßigen Entgelte zu erstatten – ohne dass betroffene Kund:innen ihre Erstattungsansprüche selbst einfordern müssen. Damit eine Überprüfung möglich ist, muss das Kreditinstitut Namen und Anschriften der Kund:innen dem vzbv oder einem Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufs, etwa einem Rechtsanwalt oder Notar, übermitteln.

Als unzulässig wertete das Gericht daneben zwei Klauseln im Preisverzeichnis der Bank, die Entgelte für eine Ersatzkarte und -PIN vorsahen.


vzbv vom 16.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Marco2811/fotolia.com


07.10.2024

Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer

Ab 2024 werden sämtliche Gewinne, die ein internationaler Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15 % versteuert werden, ganz egal, wo sie entstehen.

weiterlesen
Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


07.10.2024

LAG Baden-Württemberg zum Entgelttransparenzgesetz

Im Streitfall begehrte die Klägerin die Differenz ihrer individuellen Vergütung zum Entgelt ihres männlichen Vergleichskollegen.

weiterlesen
LAG Baden-Württemberg zum Entgelttransparenzgesetz

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


07.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Umsatzsteuerliche Organschaft

Der Europäische Gerichtshof entschied am 11. Juli 2024, dass sogenannte Innenumsätze in einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht umsatzsteuerbar sind. Dies gilt auch dann, wenn die empfangende Einheit selbst kein volles Vorsteuerabzugsrecht hätte. Darüber sprechen wir heute mit Robert Prätzler.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Umsatzsteuerliche Organschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank