• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht

05.05.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

Das Bundeskartellamt hat den Entwurf von Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben.

Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund ermöglicht es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Dies belebt den Wettbewerb. Gleichzeitig handelt es sich bei Genossenschaften und ihren Mitgliedern um Marktteilnehmer, deren Verhalten sich in den kartellrechtlichen Grenzen bewegen muss.

Auch Genossenschaften von Kartellrechtsverfahren betroffen

„Genossenschaften sind in der deutschen Unternehmenslandschaft eine nicht wegzudenkende Gesellschaftsform. Sie spielen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen eine wichtige Rolle. Es überrascht deshalb nicht, dass über die Jahre auch genossenschaftlich organisierte Unternehmen von Kartellrechtsverfahren betroffen waren“, resümiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. In diesem Zusammenhang hat man verschiedentlich Rechtsunsicherheiten bezüglich der kartellrechtlichen Spielräume und Grenzen einer genossenschaftlichen Betätigung thematisiert.

Strukturwandel des Genossenschaftswesens

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts gegen genossenschaftlich organisierte Unternehmen sowie mit Blick auf die offenen Fragen, die der Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Onlinehandels mit sich bringen, sieht der Koalitionsvertrag 2018 vor, dass es Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht bedarf.  Diesem Wunsch kommt das Bundeskartellamt nun nach. Ziel der im Entwurf veröffentlichten Leitlinien ist es, (nicht nur) genossenschaftlich organisierten Unternehmen auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Kartellverbots und mögliche Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit zu erläutern.

Öffentliche Konsultation

Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleiner und mittlerer Größe. Diese können oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Interessierte Kreise können nun eine Stellungnahme zum Entwurf bis zum 24.05.2021 unter der E-Mail-Adresse Konsultation-Genossenschaftsleitlinien@bundeskartellamt.bund.de einreichen. Es ist geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Es wird daher darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.

Den Entwurf der Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

(Bundeskartellamt vom 04.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank