• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht

05.05.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

Das Bundeskartellamt hat den Entwurf von Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben.

Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund ermöglicht es gerade kleineren Unternehmen, ihre Stellung im Markt zu stärken. Dies belebt den Wettbewerb. Gleichzeitig handelt es sich bei Genossenschaften und ihren Mitgliedern um Marktteilnehmer, deren Verhalten sich in den kartellrechtlichen Grenzen bewegen muss.

Auch Genossenschaften von Kartellrechtsverfahren betroffen

„Genossenschaften sind in der deutschen Unternehmenslandschaft eine nicht wegzudenkende Gesellschaftsform. Sie spielen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen eine wichtige Rolle. Es überrascht deshalb nicht, dass über die Jahre auch genossenschaftlich organisierte Unternehmen von Kartellrechtsverfahren betroffen waren“, resümiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. In diesem Zusammenhang hat man verschiedentlich Rechtsunsicherheiten bezüglich der kartellrechtlichen Spielräume und Grenzen einer genossenschaftlichen Betätigung thematisiert.

Strukturwandel des Genossenschaftswesens

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts gegen genossenschaftlich organisierte Unternehmen sowie mit Blick auf die offenen Fragen, die der Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Onlinehandels mit sich bringen, sieht der Koalitionsvertrag 2018 vor, dass es Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht bedarf.  Diesem Wunsch kommt das Bundeskartellamt nun nach. Ziel der im Entwurf veröffentlichten Leitlinien ist es, (nicht nur) genossenschaftlich organisierten Unternehmen auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Kartellverbots und mögliche Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit zu erläutern.

Öffentliche Konsultation

Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleiner und mittlerer Größe. Diese können oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Interessierte Kreise können nun eine Stellungnahme zum Entwurf bis zum 24.05.2021 unter der E-Mail-Adresse Konsultation-Genossenschaftsleitlinien@bundeskartellamt.bund.de einreichen. Es ist geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Es wird daher darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.

Den Entwurf der Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.

(Bundeskartellamt vom 04.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


28.07.2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft zählt zu den praxisrelevantesten Instituten des Umsatzsteuerrechts. Gleichwohl ist ihre gesetzliche Ausgestaltung seit Jahren reformbedürftig.

weiterlesen
Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


28.07.2026

Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Finanzinvestoren dürfen Kapital geben, die fachliche Kontrolle muss jedoch bei den Wirtschaftsprüfern bleiben, erklärt die WPK.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

©js-photo/fotolia.com


28.07.2026

Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Der Firmenwagen ist und bleibt in Deutschland als Instrument unverzichtbar, allerdings verändert sich die Art, wie er angeboten wird.

weiterlesen
Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht