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22.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Leitlinien zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hatte zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen um Eingaben gebeten.

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©stockwerkfotodesign/123rf.com

Das IDW hat sich mit der Eingabe vom 15.03.2024 an der Konsultation der European Securities and Markets Authority (ESMA) zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen beteiligt, den sogenannten Draft Guidelines for Enforcement of Sustainability Information, kurz GLESI.

Die Eingaben des IDW

Das IDW weist in seiner Eingabe unter anderem darauf hin, dass die bestehenden Auslegungsunsicherheiten der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Enforcement berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang begrüßt das IDW, dass die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien entwickeln, sondern dass die ESMA wesentliche kontroverse Fragen zur Berichterstattung sowie Unklarheiten und fehlende spezifische Leitlinien, die während des Enforcement-Prozesses entdeckt werden, an die Europäische Kommission – als Standardsetzer für die ESRS – weiterleiten soll.


IDW vom 19.03.2024 / RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

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