• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Leitlinien zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hatte zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen um Eingaben gebeten.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Das IDW hat sich mit der Eingabe vom 15.03.2024 an der Konsultation der European Securities and Markets Authority (ESMA) zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen beteiligt, den sogenannten Draft Guidelines for Enforcement of Sustainability Information, kurz GLESI.

Die Eingaben des IDW

Das IDW weist in seiner Eingabe unter anderem darauf hin, dass die bestehenden Auslegungsunsicherheiten der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Enforcement berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang begrüßt das IDW, dass die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien entwickeln, sondern dass die ESMA wesentliche kontroverse Fragen zur Berichterstattung sowie Unklarheiten und fehlende spezifische Leitlinien, die während des Enforcement-Prozesses entdeckt werden, an die Europäische Kommission – als Standardsetzer für die ESRS – weiterleiten soll.


IDW vom 19.03.2024 / RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht