• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

22.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Leitlinien zur Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hatte zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen um Eingaben gebeten.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Das IDW hat sich mit der Eingabe vom 15.03.2024 an der Konsultation der European Securities and Markets Authority (ESMA) zum Entwurf von Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen beteiligt, den sogenannten Draft Guidelines for Enforcement of Sustainability Information, kurz GLESI.

Die Eingaben des IDW

Das IDW weist in seiner Eingabe unter anderem darauf hin, dass die bestehenden Auslegungsunsicherheiten der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Enforcement berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang begrüßt das IDW, dass die ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien entwickeln, sondern dass die ESMA wesentliche kontroverse Fragen zur Berichterstattung sowie Unklarheiten und fehlende spezifische Leitlinien, die während des Enforcement-Prozesses entdeckt werden, an die Europäische Kommission – als Standardsetzer für die ESRS – weiterleiten soll.


IDW vom 19.03.2024 / RES JURA RedaktionsbüroRedaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht