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04.11.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Die rasante Entwicklung generativer KI-Tools verändert auch die juristische Arbeit. Doch wie kann diese Technologie verantwortungsvoll in Kanzleien genutzt werden? Der neue Leitfaden des CCBE gibt klare Empfehlungen für den ethischen, sicheren und mandantenorientierten Einsatz von KI im Anwaltsberuf. Darüber informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV).

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sdecoret/123rf.com

Der Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) hat seinen Guide on the Use of Generative AI for Lawyers veröffentlicht. Dieser enthält Empfehlungen, wie Rechtsanwält*innen generative KI verantwortungsvoll und im Einklang mit berufsethischen Pflichten einsetzen können.

Sicher, ethisch, mandantenorientiert

KI-Tools sollen als unterstützende Hilfsmittel verstanden werden – nicht als Ersatz juristischer Expertise oder Entscheidungsfindung. Der Leitfaden betont die Wahrung zentraler anwaltlicher Prinzipien wie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, Sorgfalt und Kompetenz. Anwält*innen müssen sicherstellen, dass sensible Mandantendaten nicht unkontrolliert an KI-Systeme übermittelt werden und die Ergebnisse stets kritisch prüfen, da generative Modelle Fehler, Verzerrungen oder erfundene Inhalte („Halluzinationen“) erzeugen können. Zudem empfiehlt der CCBE, Mandant*innen über den Einsatz von KI zu informieren (Transparenz), klare Kanzleirichtlinien und Governance-Strukturen zu schaffen und regelmäßige Schulungen zum verantwortungsvollen Umgang mit KI durchzuführen.

KI ist kein Ersatz für juristische Expertise

Auch rechtliche Fragen wie Urheberrechte, Haftung und Datenschutz müssen sorgfältig berücksichtigt werden. Ziel des Guides ist es, das Vertrauen in die anwaltliche Arbeit sowie deren Integrität und Qualität zu bewahren. Zugleich sollen die Chancen generativer KI – etwa für Recherche, Dokumentenerstellung oder Effizienzsteigerung – sicher und ethisch genutzt werden können.


DAV vom 03.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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