• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

12.07.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESMA hat Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anregungen zur Unterstützung bei der erstmaligen Anwendung der ESRS veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

saiarlawka/123rf.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat zum einen ihren Bericht über die Finalisierung von Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Final Report on Guidelines on Enforcement of Sustainability Information) veröffentlicht. Zeitgleich wurde zum anderen eine Stellungnahme mit Hinweisen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS veröffentlicht, die die erstmalige Anwendung dieser Standards unterstützen soll (Public Statement – Off to a good start: first application of ESRS by large issuers).

Inhalt der Leitlinien

Mit den Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. GLESI) kommt die ESMA ihrer in der CSRD verankerten Verpflichtung nach, Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der ESRS-Anforderungen zu erarbeiten, um damit zu einer europaweit einheitlichen Anwendung der ESRS beizutragen. Anhang VI des Berichts enthält die insgesamt 22 Leitlinien zu Enforcement-Prüfungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die nationalen Enforcementorganisationen (sog. National Competent Authorities, NCA, wie etwa die BaFin in Deutschland).

Die Leitlinien thematisieren dabei z.B. Vorgaben für die Stichprobenauswahl, für die Durchführung der Enforcement-Prüfung, den Umgang mit Voranfragen (sog. pre-clearance), den Wesentlichkeitsgrundsatz für die Arbeit der NCA, die Zusammenarbeit mit anderen europäischen NCA oder die Berichterstattung über die Enforcement-Aktivitäten und die Veröffentlichung von Ergebnissen. Es wird auch dargelegt, dass – wie schon für die Finanzberichterstattung – auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung jährlich Prüfungsschwerpunkte (sog. European Common Enforcement Priorities, ECEP) festgelegt werden sollen. Nach der Übersetzung der GLESI in alle Amtssprachen der EU informieren die NCA die ESMA darüber, ob sie im Einklang mit den GLESI arbeiten werden.

Wichtigste Aspekte für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

ESMAs Stellungnahme für die erstmalige Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten richtet sich an alle Unternehmen, die diese Berichte im Jahr 2025 erstmals veröffentlichen werden. Unter anderem stellt ESMA für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten fünf Aspekte als besonders relevant heraus:

  1. Einrichtung von Governance-Strukturen und internen Kontrollen, die eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern können,
  2. ordnungsgemäße Konzeption, Durchführung und transparente Darstellung der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit,
  3. Transparenz in Bezug auf die Inanspruchnahme von Übergangserleichterungen,
  4. Erstellung einer klar strukturierten und digitalisierungsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung und
  5. Aufzeigen der Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen.

DRSC vom 10.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht