• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

12.07.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESMA hat Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anregungen zur Unterstützung bei der erstmaligen Anwendung der ESRS veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

saiarlawka/123rf.com

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat zum einen ihren Bericht über die Finalisierung von Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Final Report on Guidelines on Enforcement of Sustainability Information) veröffentlicht. Zeitgleich wurde zum anderen eine Stellungnahme mit Hinweisen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS veröffentlicht, die die erstmalige Anwendung dieser Standards unterstützen soll (Public Statement – Off to a good start: first application of ESRS by large issuers).

Inhalt der Leitlinien

Mit den Leitlinien zum Enforcement in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. GLESI) kommt die ESMA ihrer in der CSRD verankerten Verpflichtung nach, Vorgaben für die Überwachung der Einhaltung der ESRS-Anforderungen zu erarbeiten, um damit zu einer europaweit einheitlichen Anwendung der ESRS beizutragen. Anhang VI des Berichts enthält die insgesamt 22 Leitlinien zu Enforcement-Prüfungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die nationalen Enforcementorganisationen (sog. National Competent Authorities, NCA, wie etwa die BaFin in Deutschland).

Die Leitlinien thematisieren dabei z.B. Vorgaben für die Stichprobenauswahl, für die Durchführung der Enforcement-Prüfung, den Umgang mit Voranfragen (sog. pre-clearance), den Wesentlichkeitsgrundsatz für die Arbeit der NCA, die Zusammenarbeit mit anderen europäischen NCA oder die Berichterstattung über die Enforcement-Aktivitäten und die Veröffentlichung von Ergebnissen. Es wird auch dargelegt, dass – wie schon für die Finanzberichterstattung – auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung jährlich Prüfungsschwerpunkte (sog. European Common Enforcement Priorities, ECEP) festgelegt werden sollen. Nach der Übersetzung der GLESI in alle Amtssprachen der EU informieren die NCA die ESMA darüber, ob sie im Einklang mit den GLESI arbeiten werden.

Wichtigste Aspekte für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

ESMAs Stellungnahme für die erstmalige Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten richtet sich an alle Unternehmen, die diese Berichte im Jahr 2025 erstmals veröffentlichen werden. Unter anderem stellt ESMA für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten fünf Aspekte als besonders relevant heraus:

  1. Einrichtung von Governance-Strukturen und internen Kontrollen, die eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern können,
  2. ordnungsgemäße Konzeption, Durchführung und transparente Darstellung der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit,
  3. Transparenz in Bezug auf die Inanspruchnahme von Übergangserleichterungen,
  4. Erstellung einer klar strukturierten und digitalisierungsfähigen Nachhaltigkeitsberichterstattung und
  5. Aufzeigen der Konnektivität zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen.

DRSC vom 10.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


30.07.2025

Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Die NIS2-Richtlinie bietet eine große Chance für mehr Cybersicherheit in der EU; allerdings braucht es ein klares, einheitliches Gesetz ohne Ausnahmen für staatliche Stellen.

weiterlesen
Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Meldung

©Cybrain/fotolia.com


30.07.2025

Sozialer Schutz für Paketboten

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen.

weiterlesen
Sozialer Schutz für Paketboten

Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com


29.07.2025

IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Sobald Arbeitnehmende bei vergleichbarer Qualifikation Zeitarbeitnehmern gegenübergestellt werden, schrumpft die vermeintliche Lohnlücke auf nahezu null.

weiterlesen
IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank