Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über unverbindliche Leitlinien zu nichtfinanziellen Informationen durchgeführt, welche das DRSC kritisiert.
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, die Meinungen von Interessenträgern zu den unverbindlichen Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen durch bestimmte große Unternehmen in allen Sektoren im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2014/95/EU über die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen einzuholen.
EU darf keine zusätzlichen Berichtsanforderungen schaffen
In einem Schreiben an die EU-Kommission kritisiert das DRSC zum einen die zum Teil missverständlichen Fragen im Fragebogen der EU-Kommission und bringt die Sorge zum Ausdruck, dass die Antworten von Stellungnehmenden ebenso missverstanden werden könnten. Zum anderen weist das DRSC darauf hin, dass die EU-Kommission mit der Entwicklung neuer Leitlinien – wenn auch unverbindlicher – keine zusätzlichen Berichtsanforderungen schaffen dürfe.
(EU-Kommission / DRSC vom 12.04.2016/ Viola C. Didier)