10.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitfaden Zusagen in der Fusionskontrolle

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„Mit dem Leitfaden geben wir Unternehmen wichtige Informationen an die Hand und erhöhen die Transparenz im Hinblick auf unsere Beurteilung von Zusagenangeboten in der Fusionskontrolle”, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Das Bundeskartellamt hat den Entwurf eines Leitfadens „Zusagen in der Fusionskontrolle“ veröffentlicht und hierzu eine Konsultation gestartet. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Zusagenvorschläge selbst möglichst präzise einschätzen können, um Zeit und Kosten zu sparen.

Zusagen haben sich in der Praxis als wichtiges Instrument der Fusionskontrolle erwiesen und liegen im Interesse einer effektiven und erfolgreichen Durchsetzung des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt prüft jährlich circa 1.000 bis 1.200 Zusammenschlüsse. Davon werfen nur wenige Fusionen wettbewerbliche Probleme auf. Insbesondere auf konzentrierten Märkten können Zusammenschlüsse jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Marktstruktur und das Wettbewerbsverhalten der Unternehmen haben und so die Marktergebnisse negativ beeinflussen, indem die Marktmacht der Unternehmen erhöht wird.

Wann wird ein Zusammenschluss freigegeben?

Ein (anmeldepflichtiger) Zusammenschluss ist vom Bundeskartellamt zu untersagen, wenn durch ihn wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde. Der Entwurf des Leitfadens erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss unter Bedingungen und Auflagen freigeben kann, obwohl die Untersagungsvoraussetzungen erfüllt sind. Durch geeignete Bedingungen und Auflagen in einer Freigabeentscheidung stellt das Bundeskartellamt sicher, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen ihren Verpflichtungszusagen gegenüber dem Bundeskartellamt nachkommen, und die wettbewerblichen Probleme ohne Untersagung des Gesamtvorhabens beseitigt werden können.

Kriterien des Bundeskartellamts

Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt. Auf dieser Grundlage können Unternehmen und ihre Berater besser einschätzen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ermittelte Wettbewerbsbehinderungen zu vermeiden und so eine Freigabe ihres Zusammenschlussvorhabens unter Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen. Der Leitfaden erläutert auch die vorgesehenen Verfahrensschritte bei dem Angebot und bei der Umsetzung von Zusagen. Der Entwurf des Leitfadens „Zusagen in der Fusionskontrolle“ steht auf der Internetseite des Bundeskartellamts zur Verfügung. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 18.11.2016 eingereicht werden.

(Bundeskartellamt vom 07.10.2016/ Viola C. Didier)


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