Die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. Ein überarbeiteter Leitfaden der BaFin und der Deutsche Bundesbank enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte von Instituten zugrundegelegt werden.
Wie die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit auszusehen haben, ist im Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) geregelt. Die Kriterien und Maßstäbe der Aufsicht zur Beurteilung dieser Konzepte sind im Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte niedergelegt.
Neu: Die normative und die ökonomische Perspektive
Aufgrund signifikanter Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und -praxis haben BaFin und Deutsche Bundesbank den Leitfaden nun grundlegend überarbeitet und neu strukturiert und damit die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) auf eine neue Basis gestellt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit: eine normative und eine ökonomische Perspektive.
Der Leitfaden „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“ kann hier heruntergeladen werden.
(BaFin, PM vom 24.05.2018 / Viola C. Didier)