25.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitfaden zur Risikotragfähigkeit

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. Ein überarbeiteter Leitfaden der BaFin und der Deutsche Bundesbank enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte von Instituten zugrundegelegt werden.

Wie die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit auszusehen haben, ist im Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) geregelt. Die Kriterien und Maßstäbe der Aufsicht zur Beurteilung dieser Konzepte sind im Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte niedergelegt.

Neu: Die normative und die ökonomische Perspektive

Aufgrund signifikanter Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und -praxis haben BaFin und Deutsche Bundesbank den Leitfaden nun grundlegend überarbeitet und neu strukturiert und damit die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) auf eine neue Basis gestellt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit: eine normative und eine ökonomische Perspektive.

Der Leitfaden „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“ kann hier heruntergeladen werden.

(BaFin, PM vom 24.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)