25.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitfaden zur Risikotragfähigkeit

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. Ein überarbeiteter Leitfaden der BaFin und der Deutsche Bundesbank enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte von Instituten zugrundegelegt werden.

Wie die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit auszusehen haben, ist im Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) geregelt. Die Kriterien und Maßstäbe der Aufsicht zur Beurteilung dieser Konzepte sind im Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte niedergelegt.

Neu: Die normative und die ökonomische Perspektive

Aufgrund signifikanter Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und -praxis haben BaFin und Deutsche Bundesbank den Leitfaden nun grundlegend überarbeitet und neu strukturiert und damit die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) auf eine neue Basis gestellt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit: eine normative und eine ökonomische Perspektive.

Der Leitfaden „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“ kann hier heruntergeladen werden.

(BaFin, PM vom 24.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht