25.05.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Leitfaden zur Risikotragfähigkeit

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sind für die Bankensteuerung von großer Bedeutung. Ein überarbeiteter Leitfaden der BaFin und der Deutsche Bundesbank enthält Grundsätze, Prinzipien und Kriterien, die von der Aufsicht bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte von Instituten zugrundegelegt werden.

Wie die bankinternen Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit auszusehen haben, ist im Kreditwesengesetz (KWG) sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) geregelt. Die Kriterien und Maßstäbe der Aufsicht zur Beurteilung dieser Konzepte sind im Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte niedergelegt.

Neu: Die normative und die ökonomische Perspektive

Aufgrund signifikanter Änderungen der europäischen Aufsichtsstruktur und -praxis haben BaFin und Deutsche Bundesbank den Leitfaden nun grundlegend überarbeitet und neu strukturiert und damit die Kriterien zur Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) auf eine neue Basis gestellt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Einführung zweier unterschiedlicher, sich ergänzender Perspektiven zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit: eine normative und eine ökonomische Perspektive.

Der Leitfaden „Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung („ICAAP“) – Neuausrichtung“ kann hier heruntergeladen werden.

(BaFin, PM vom 24.05.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank