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17.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Leiharbeit und befristete Beschäftigung in Deutschland

Leiharbeit und befristete Beschäftigung in Deutschland

©Style-Photography/fotolia.com

In zwei Kleinen Anfragen hat die Fraktion Die Linke aktuelle Daten zu Leiharbeit und befristeter Beschäftigung abgefragt. Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert, das nun seit April 2017 gilt. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, Bilanz zu ziehen.

Im Dezember 2017 gab es eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, das waren 2,8 % aller Beschäftigten. Von 961.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern arbeiteten 84 % in Vollzeit und 16 % in Teilzeit, weitere 70.000 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4148). 43.000 sozialversicherungspflichtige Leiharbeiter und 4.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten zusätzlich Arbeitslosengeld II. Knapp 63 % der Leiharbeitskräfte zählten zu den Geringverdienern.

23 % der befristet Beschäftigten finden keine Dauerstelle

Im Jahr 2017 waren 8,3 % der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland befristet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4137). Aus der Antwort geht, auf Basis von Zahlen des Mikrozensus, auch hervor, dass knapp 23 % der befristet Beschäftigten keine Dauerstelle finden und nur knapp 5 % nach keiner Dauerstelle suchen. Die Befristungsquoten waren demnach bei jungen Menschen bis 24 Jahre (26,4 %), bei Akademikern (10,9 %) und Menschen ohne Bildungsabschluss (16,6 %) besonders hoch. Ausländer waren deutlich mehr betroffen (16,4 %) als Deutsche (7,8 %).

(Dt. Bundestag, hib vom 12. und 13.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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