• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leiharbeit und befristete Beschäftigung in Deutschland

17.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Leiharbeit und befristete Beschäftigung in Deutschland

Beitrag mit Bild

©Style-Photography/fotolia.com

In zwei Kleinen Anfragen hat die Fraktion Die Linke aktuelle Daten zu Leiharbeit und befristeter Beschäftigung abgefragt. Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert, das nun seit April 2017 gilt. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, Bilanz zu ziehen.

Im Dezember 2017 gab es eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, das waren 2,8 % aller Beschäftigten. Von 961.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern arbeiteten 84 % in Vollzeit und 16 % in Teilzeit, weitere 70.000 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4148). 43.000 sozialversicherungspflichtige Leiharbeiter und 4.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten zusätzlich Arbeitslosengeld II. Knapp 63 % der Leiharbeitskräfte zählten zu den Geringverdienern.

23 % der befristet Beschäftigten finden keine Dauerstelle

Im Jahr 2017 waren 8,3 % der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland befristet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4137). Aus der Antwort geht, auf Basis von Zahlen des Mikrozensus, auch hervor, dass knapp 23 % der befristet Beschäftigten keine Dauerstelle finden und nur knapp 5 % nach keiner Dauerstelle suchen. Die Befristungsquoten waren demnach bei jungen Menschen bis 24 Jahre (26,4 %), bei Akademikern (10,9 %) und Menschen ohne Bildungsabschluss (16,6 %) besonders hoch. Ausländer waren deutlich mehr betroffen (16,4 %) als Deutsche (7,8 %).

(Dt. Bundestag, hib vom 12. und 13.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©fotomek/fotolia.com


30.03.2026

Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Die EU erweitert ihre Regeln für Bankinsolvenzen, um Einleger besser zu schützen, Abwicklungen effizienter zu gestalten und öffentliche Mittel stärker zu schonen.

weiterlesen
Neue Vorschriften für Bankinsolvenzen

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)