24.01.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Legal Tech: Die Rechtsberatung der Zukunft

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Legal Tech – die Verschmelzung von Recht und Technologie verändert gerade eine traditionsreiche Branche. Doch was wie eine Bedrohung klingt, ist eine große Chance, erklärt Rechtsanwalt und Software-Entwickler Florian Glatz.

DB: Herr Glatz, werden künftig Algorithmen die Arbeit von Juristen erledigen?

FG: „In der Tat kommt die Digitalisierung mit Verzögerung nun auch im Recht an. Und die Veränderungen gehen tief. Die Rechtsberatung beginnt gerade sich grundlegend zu verändern. Zum einen sehen wir eine Entwicklung, die die Wirtschaftsprüfer bereits vorweggenommen haben: es geht in Richtung Standardisierung. Digitale Tools – Legal Tech –  ermöglichen die „Industrialisierung“ auch von Rechtsdienstleistungen und damit Standardisierung auf hohem Niveau. Verträge können mit Vertragsgeneratoren erzeugt werden, die das beste Expertenwissen so abbilden, dass auch ein wenig erfahrener Nutzer, oder sogar Laie, einen sehr guten, rechtssicheren Vertrag machen kann.“

DB: Klassisches Vertragsrecht als Auslaufmodell – was machen Juristen dann in Zukunft?

FG: „Es wird neue Geschäftsmodelle im Rechtsdienstleistungsmarkt geben. Etwa die weitgehend automatisierte Abwicklung von Standardrechtsfällen, wie wir es etwa im Rahmen der Durchsetzung der Rechte von Fluggästen (Flightright.de) oder von Verkehrsteilnehmern (geblitzt.de) schon beobachten können. Massenweise vorkommende Fälle, die einzeln kaum den Aufwand lohnen, werden durch digitale, automatisierte Prozesse zur lohnenswerten Dienstleistung. Allerdings werden auch in Zukunft nicht alle Aspekte der klassischen juristischen Berufsbilder von Algorithmen und digitalen Diensten ersetzt werden können. Vielmehr sorgt die digitale Transformation dafür, dass der Wert juristischer Arbeit zunehmend auf das Wesentliche reduziert wird, während beiläufig anfallende Arbeitsprozesse, die bis dato möglicherweise sehr zeitintensiv aber wenig wertstiftend waren, durch Automatisierung und Industrialisierung entfallen.“

DB: Der Begriff der „Blockchain“ ist bislang noch nicht allzu bekannt. Worum handelt es sich hierbei?

FG: „Wie sieht eine Welt aus, in der nicht mehr natürliche – also menschliche – Sprache, totes Pflanzenmaterial und Druckerschwärze das tragende Informationsmedium des Rechts darstellen? Eine, möglicherweise die Antwort darauf ist „Blockchain“ – eine neue Netzwerk-, Datenbank- und Softwaretechnologie, deren sozioökonomische Bedeutung von manchen mit der Erfindung und dem Ausbau des Internets selbst gleichgesetzt wird.“

DB: Was kann Blockchain-Technologie?

FG: „Die Blockchain, welche zuerst Bitcoin – eine dezentrale digitale Währung – möglich machte, ist eine Technologie, deren Anwendung weit über den elektronischen Zahlungsverkehr hinausreicht. Die Protokolle, die eine Blockchain antreiben, erlauben es einer Gemeinschaft von Akteuren, in Echtzeit einen dauerhaften Konsens über die Beschaffenheit der Welt innerhalb ihres Netzwerks herzustellen. Auf dieser dezentralen, dynamisch evolvierenden Datenbasis können individuelle Beziehungen zwischen einzelnen Akteuren auf völlig neue Art und Weise automatisiert werden.“

DB: Wo liegen die Stärken und wo die Risiken der Blockchain?

FG: „In Netzwerken, die dem ganzen Internet offenstehen, ermöglicht die Blockchain dezentrales, anonymisiertes Interagieren. Vertrauen in Mittler, zum Beispiel in Banken, wird durch anonymisiertes Vertrauen auf technischer Basis ersetzt. Kollaborative Entscheidungsfindung in Gremien, Organisationen und Unternehmen kann auf der Blockchain abgebildet werden. Lieferketten lassen sich komplett transparent gestalten. Für Musik und Texte eröffnen sich neue Vertriebswege.

Die Schwächen der Blockchain liegen aus der Sicht mancher aber gerade in der radikalen Transparenz, die sie von ihren Nutzern einfordert. Deshalb formen sich zu dem Stichwort “Distributed Ledger” zunehmend private Unternehmenskonsortien, die lediglich Teile der bewährten Blockchainprotokolle übernehmen, um so mehr Automatisierung im zwischenbetrieblichen und -behördlichen Bereich zu erreichen.“

DB: Herr Glatz, Sie sind Blockchain-Experte – was bedeutet das genau? Wer benötigt Ihre Expertise und wofür?

FG: „Als Anwalt und Software-Entwickler berate ich seit über drei Jahren Startups und große Unternehmen zum Thema Blockchain und wie diese technisch, rechtlich sowie strategisch eingesetzt werden kann. Mein Berartungsspektrum reicht dabei von rein technischen Sachfragen bis hin zu Fallgestaltungen, wo juristischer Rat gefordert ist, der von einer tiefgehenden technischen Kenntnis untermauert sein muss.

Im Gegensatz zu einem Startup spielt Compliance bei großen Unternehmen wie Banken und Versicherungen eine deutlich größere Rolle. Hier kann nicht frei nach dem Motto “move fast and break things” ein Produkt auf den Markt gebracht werden, das nicht von internem und externem Legal Counsel abgesegnet wurde. Hier besteht meine Rolle mitunter darin, die Unternehmensjuristen in Sachen Blockchain zu schulen, um sie handlungsfähig zu machen.“

DB: Erzählen Sie uns etwas von einem Ihrer spannenden Fälle?

FG: „Besonders interessant ist das junge Unternehmen SatoshiPay, welches ich zunächst primär als Software-Entwickler mit aufgebaut habe. Zusammen mit Meinhard Benn habe ich Smart Contracts, d.h. software-basierte Verträge, programmiert, welche den Verkauf digitaler Güter gegen Bezahlung von Bitcoin abgewickelt haben. Nachdem die technischen Hürden genommen waren, stellte sich die Frage, wie der digitale Kaufvertrag auch rechtlich abgesichert werden kann, sodass allen Nutzern das volle Spektrum an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung steht. Auch hierauf konnte ich durch meine duale Ausbildung dann eine Antwort finden.“

DB: Sie erwähnen den Begriff „Smart Contracts“. Was hat es damit auf sich?

FG: „Die Blockchain ermöglicht Verträge, die sich selbst durchsetzen. Software tritt an die Stelle von Vertragsbestandteilen. Smart Contracts werden die autonom agierenden Software-Agenten in einer Blockchain genannt. Anstatt wie rechtliche Verträge gegenseitige Obligationen der Parteien zu definieren, sind Smart Contracts eher mit einem Warenautomaten zu vergleichen, der auf mechanische Weise die Erfüllung der ihm geschuldeten Kaufpreisforderung erzwingt.“

DB: Was ändert sich durch Smart Contracts und welche neuen rechtlichen Probleme wird dies mit sich bringen?

FG: „Smart Contracts kollidieren zwangsläufig mit dem bestehenden Recht, weil sie in vielerlei Hinsicht ein völlig neues Phänomen darstellen. Dies beginnt mit der Existenz nichtstaatlichen, elektronischen Geldes, namentlich Bitcoin & Co. Smart Contracts sind autonome Softwareprogramme, die selbstständig über diese Art von Geld treuhänderisch wachen können und nach vorgeschriebenen Regeln verwalten. Allein diese Tatsache gibt dem Phänomen eine gewisse Potenz, die sich zunehmend in neuen gesetzlichen Regeln niederschlagen wird. So hat etwa die europäische Kommission schon begonnen, Handelsbörsen für das nichtstaatliche Geld wie Bitcoin zu regulieren, im Rahmen einer Modifikation der bestehenden Anti-Geldwäsche Richtlinie.“

DB: Vom 8. bis 10. Februar veranstalten Sie die Berlin Legal Tech. Was passiert auf diesem Event und wen möchten Sie mit dem neuartigen Format ansprechen?

FG: „Die Berlin Legal Tech 2017 ist eine Konferenz zum Thema Legal Tech und all seinen Facetten, kombiniert mit einem zweitägigen Hackathon. Die Konferenz bringt führende Denker sowie echte Praktiker im Bereich Legal Tech zusammen, um eine Antwort auf die Frage zu finden, wie Legal Tech den Rechtsmarkt in den nächsten fünf bis zehn Jahren transformieren wird. Legal Tech zerfällt für uns in drei wesentliche, technologiegetriebene Säulen: Blockchain Technologie, Künstliche Intelligenz und Automatisierung durch Standardisierung von Wissen und Prozessen.

Die Konferenz am 10. Februar bietet durch Sachvorträge und interaktive Breakout-Sessions viel Raum für ihre Teilnehmer, sich inhaltlich fortzubilden und im Dialog einen schärferen Blick auf die Zukunft des digitalen Rechtsmarkts zu entwickeln.

Auf dem Hackathon am 8. und 9. Februar bringen wir erstmals bewusst Anwälte, Juristen, Studenten mit Software Entwicklern und Designern digitaler Produkte zusammen. Unterstützt durch Legal Engineers, Juristen mit technischer Expertise, werden die Teilnehmer gemeinsam Ideen und echte Prototypen von neuartigen Rechtsdienstleistungsprodukten und Werkzeugen für Anwälte basteln. Durch Technologiepartner aus dem Bereich Blockchain, Künstliche Intelligenz und Prozessautomatisierung, können unsere Teilnehmer mit wenig Aufwand sehr fortgeschrittene Ideen in diesen Bereichen realisieren. Unterstützt durch Workshops, findet hier echter Wissenstransfer statt.“

» Handelsblatt Fachmedien ist Medienpartner der Berlin Legal Tech Hackathon & Konferenz – erfahren Sie hier mehr über die Veranstaltung.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Glatz!
Das Interview führte Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

 


Weitere Meldungen


Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


13.12.2024

Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die vom BMJ vorgeschlagene Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren soll die wirtschaftliche Grundlage für die Anwaltschaft sichern – und damit zugleich den Rechtsstaat stärken.

weiterlesen
Höhere Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com


13.12.2024

Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Änderungen des EEG- und KWKG sollen Biogasanlagen flexibler fördern, die Südquote aufheben und KWK-Planungssicherheit über 2026 hinaus verlängern.

weiterlesen
Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

Meldung

©enanuchit/123rf.com


12.12.2024

BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Der BFH entschied, dass die Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bestimmt.

weiterlesen
BFH zur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank