• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Laptop des Betriebsrats muss nicht fest montiert werden

24.07.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Laptop des Betriebsrats muss nicht fest montiert werden

Das Arbeitsgericht Köln hat in einem Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden, dass ein Arbeitgeber, der verpflichtet ist, dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung zu stellen, dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wenn er auf der festen Montage des Geräts besteht.

Beitrag mit Bild

©lenetsnikolai /fotolia.com

Der Arbeitgeberin war durch einen Beschluss des Arbeitsgerichts aufgegeben worden, dem örtlichen Betriebsrat ein funktionsfähiges Laptop zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Köln am 24.06.2022 (9 TaBV 52/2) bestätigt. Die Filialdirektorin der Arbeitgeberin erklärte daraufhin gegenüber der Betriebsratsvorsitzenden, sie händige das Laptop nur unter der Voraussetzung aus, dass man ihr sage, wo sie das Laptop befestigen könne. Die Arbeitgeberin meint, mit der Verpflichtung zur Überlassung eines Laptops sei nicht der standortunabhängige Einsatz verbunden. Zudem habe sie ein Interesse daran, das Laptop durch die Befestigung vor Verlust oder Beschädigung zu sichern.

Befestigung steht definitionsgemäßer Verwendung entgegen

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 10.01.2023 (14 BV 208/20) klargestellt, dass die Überlassung eines Laptops unter der Bedingung, dieses im Betriebsratsbüro zu befestigen, den Anspruch des Betriebsrats nicht erfüllt. Ein Laptop sei eine spezielle Bauform eines PCs, die zu den Mobilgeräten zählt und damit standortunabhängig verwendbar sei. Eine Befestigung würde damit der definitionsgemäßen Verwendungsmöglichkeit entgegenstehen. Der pflegsame Umgang mit überlassenen Sachmitteln gehöre zu den Rücksichtnahmepflichten des Betriebsrats nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG.

Anhaltspunkte dafür, dass hier eine berechtigte Besorgnis besteht, der Betriebsrat würde dem nicht entsprechen, bestünden nicht. Die sofortige Beschwerde der Arbeitgeberin gegen diesen Beschluss wurde am 05.06.2023 zurückgewiesen (5 Ta 26/23).


ArbG Köln vom 18.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank