• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lange Laufzeiten von Tarifverträgen können Jobs vernichten

11.06.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Lange Laufzeiten von Tarifverträgen können Jobs vernichten

Eine ZEW-Studie zeigt: Treffen Abschlüsse aus Vor-Krisen-Zeiten mit langer Laufzeit auf eine Rezession mit niedriger Inflation, dann verstärkt sich das Risiko von Arbeitslosigkeit.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Vor Kurzem wurden in Deutschland Tarifverträge mit deutlichen Lohnerhöhungen abgeschlossen. Die Inflation ist inzwischen auch merklich gesunken. Mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage sind das aber nicht zwingend gute Neuigkeiten: Treffen Abschlüsse aus Vor-Krisen-Zeiten mit langer Laufzeit – zum Beispiel Tarifabschlüsse – auf eine Rezession mit niedriger Inflation, dann verstärkt sich das Risiko von Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine Untersuchung des ZEW Mannheim. Die Forschenden haben untersucht, wie Lohnuntergrenzen in Spanien den Arbeitsmarkt beeinflussten, nachdem 1993 und 2009 starke Rezessionen eintraten. Insgesamt wurden über 1.000 Kollektivverträge und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt untersucht.

Keine Alternativen? Entlassungswelle!

„Kollektivverträge gelten auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Lage drastisch verschlechtert und Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, die Bedingungen zu erfüllen. Stehen keine Alternativen wie Gehaltskürzungen oder Kurzarbeit zur Verfügung, müssen in letzter Konsequenz Angestellte entlassen werden. So können ausgehandelte Gehälter in Kollektivverträgen konjunkturelle Schocks sogar noch verstärken. Unsere Untersuchung untermauert damit die Sinnhaftigkeit von Regelungen wie Kurzarbeit“, betont Efi Adamopoulou, PhD, Wissenschaftlerin in der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“ und Koautorin der Studie.

Kurze Laufzeit sichert Jobs

Angestellte mit Gehältern knapp über der jeweiligen Lohnuntergrenze profitieren am stärksten von abgeschlossenen Gruppengehaltsverhandlungen. Kommt es allerdings zur Rezession mit niedriger Inflation und hat der Vertrag aus der Vor-Krisenzeit noch eine lange Laufzeit, steigt für eben diese Angestellten die Gefahr, entlassen zu werden. Der Grund: Ihr Gehalt kann kaum oder gar nicht gekürzt und der laufende Vertrag nicht einfach nachverhandelt werden – im großen Stil so geschehen 2009, als viele Angestellte mit Gehältern nahe der jeweiligen Lohnuntergrenze entlassen wurden.

„Zu lange Laufzeiten vernichten im Krisenfall Jobs. Laufen Kollektivverträge aus der Vor-Krisenzeit länger als zwei Jahre in eine Rezession hinein, können die Folgen verheerend für Angestellte mit Gehältern nahe an der jeweiligen Lohnuntergrenze sein. 2009 halfen in Spanien auch keine unbefristeten Arbeitsverträge oder Kündigungsschutzgesetze“, sagt Adamopoulou.

Anders sieht es aus, wenn ein Kollektivvertrag während der Rezession neu verhandelt wird. Neu ausgehandelte Gehälter wachsen dann im Schnitt bis zu 1,5 Prozentpunkte weniger stark als vor der Rezession. Die Studie zeigt zudem, dass es in der Rezession von 1993 kaum konjunkturell bedingte Kündigungen gab, da die Kollektivverträge damals nur kurze Laufzeiten von rund einem Jahr hatten. Die Angestellten konnten ihre Jobs behalten.


ZEW vom 10.06.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.09.2025

ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Die ESEF-Taxonomie wird an die aktuellen IFRS-Standards angepasst; ein Schritt, der technische, aber auch inhaltliche Auswirkungen auf die Berichterstattung hat.

weiterlesen
ESMA passt ESEF-Taxonomie an neue IFRS an

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank