29.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Landgericht Tübingen kippt Negativzins

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Negativzinsen können rechtswidrig sein: Die Volksbank Reutlingen darf bei bestehenden Geldanlageverträgen keinen nachträglichen Negativzins einführen, entschied das Landgericht Tübingen und gab damit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht.

Die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wurde darauf gestützt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank Reutlingen die Kunden im Sinne des § 307 BGB unangemessen benachteiligen. Für bestimmte Anlageformen – abhängig von der Anlagehöhe und der Laufzeit – ist nach den Klauseln ein Negativzins durch den Kunden zu entrichten. Die Volksbank verwendet diese Klauseln zwar momentan nicht mehr. Sie hat aber nach einer Abmahnung seitens der Verbraucherzentrale nicht die von der Verbraucherzentrale verlangte Unterlassungserklärung für die Zukunft abgegeben.

Geldanlage darf nicht in kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag umgewandelt werden

Mit Urteil vom 26.01.2018 (4 O 187/17) hat das Landgericht Tübingen dem Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale stattgegeben. Die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verstoßen bei Altverträgen nach Auffassung der Kammer gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung. Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen kann nicht nachträglich bei bereits abgeschlossenen Einlagegeschäften einseitig durch die Bank eine Entgeltpflicht für den Kunden eingeführt werden, die es weder im Darlehensrecht noch beim unregelmäßigen Verwahrungsvertrag gibt. Eine Unterscheidung zwischen Altverträgen und Neuverträgen haben die von der Beklagten in der Vergangenheit verwendeten Klauseln nicht enthalten, was insgesamt zur Unwirksamkeit der Klauseln führt (§ 307 Absatz 3 Satz 1, Absatz 2 Nr. 1, Absatz 1 Satz 1 BGB).

(LG Tübingen, PM vom 26.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Katrin Dorn


01.06.2026

Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vor

Das BMF hat nun den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt und damit erneut zu dem Instrument eines „Omnibusgesetzes“ gegriffen.

weiterlesen
Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vor

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com


01.06.2026

IFRS 20: Mehr Transparenz für Strom, Gas und Wasser

IFRS 20 schafft neue Bilanzregeln für Unternehmen mit regulierten Preisen und zeitlichen Abrechnungsunterschieden.

weiterlesen
IFRS 20: Mehr Transparenz für Strom, Gas und Wasser

Meldung

©alphaspirit/fotolia.com


01.06.2026

Unternehmen bauen Maßnahmen für mehr Diversität aus

Diversität bleibt für viele deutsche Unternehmen ein fester Bestandteil moderner und zukunftsfähiger Unternehmenskultur.

weiterlesen
Unternehmen bauen Maßnahmen für mehr Diversität aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht