24.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Landesinitiative zur DSGVO

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Nach dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 sieht Bayern noch Nachbesserungsbedarf bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße.

Der Freistaat Bayern hat in der Sitzung des Bundesrats am 21.09.2018 dafür plädiert, trotz nicht abgeschlossener Ausschussberatungen über seinen Gesetzesantrag zu entscheiden. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung erhielt jedoch keine Mehrheit, weshalb die Ausschussberatungen nunmehr fortgesetzt werden.

Geltung auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Mit seiner Initiative möchte Bayern erreichen, dass die engen Vorgaben der DSGVO auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gelten, die sich darauf stützen, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert. Bislang greifen hierfür vorrangig die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit die DSGVO auch in solchen Fällen vorrangig zur Anwendung kommt, schlägt Bayern Änderungen an diesen Gesetzen vor.

Klausel gegen missbräuchliche Abmahnungen

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Klausel, die einschlägigen missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund von nur geringfügigen Datenschutzverstößen entgegenwirken soll.

(Bundesrat vom 21.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)