Der Bundesrat hat heute dem Brexit-Steuerbegleitgesetz zugestimmt, das der Bundestag am 21.02.2019 beschlossen hat. Das Gesetz soll dazu beitragen, den deutschen Finanzmarkt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU stabil und funktionsfähig zu halten.
Das Brexit-Steuerbegleitgesetz zielt in erster Linie darauf ab, unerwünschte Rechtsfolgen und Nachteile für Unternehmen im Finanzsektor zu vermeiden und steuerliche Rechtssicherheit zu schaffen.
Lockerung des Kündigungsschutzes
Außerdem lockert das Gesetz den Kündigungsschutz für so genannte Risikoträger bedeutender Banken. Damit soll eine Abwanderung von Instituten auf dem britischen Finanzmarkt nach Deutschland erleichtert werden.
Gilt für jeden Fall
Insgesamt werden 14 Gesetze und Verordnungen angepasst. Die Änderungen greifen sowohl bei einem „No-Deal“-Szenario, also dem ungeregelten Ausritt, als auch bei einem geregelten Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland aus der EU.
Verkündung und Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll am 29.03.2019 in Kraft treten.
(Bundesrat vom 15.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)