• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Länder mit hohem Geldwäscherisiko – WPK aktualisiert Liste

22.08.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Länder mit hohem Geldwäscherisiko – WPK aktualisiert Liste

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Übersicht der Listen zu Ländern mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 vom 19.12.2022 (in Kraft getreten am 16.03.2023) und (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 (in Kraft getreten am 16.07.2023).

  • Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/410 vom 19.12.2023 wurden die Länder Demokratische Republik Kongo, Gibraltar, Mosambik, Tansania und die Vereinigten Arabischen Emirate neu gelistet. Die Länder Nicaragua, Pakistan und Simbabwe wurden von der Liste der Länder mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen.
  • Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 zählen nun auch Nigeria und Südafrika zu den Ländern mit hohem Geldwäscherisiko. Bei den Ländern Kambodscha und Marokko sieht die Europäische Kommission kein erhöhtes Geldwäscherisiko mehr.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23.06.2023 die Listen der Länder aktualisiert und veröffentlicht, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“) beziehungsweise die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“).


WPK vom 16.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank