• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Länder mit hohem Geldwäscherisiko – WPK aktualisiert Liste

22.08.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

Länder mit hohem Geldwäscherisiko – WPK aktualisiert Liste

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Übersicht der Listen zu Ländern mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

Die Europäische Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14.07.2016). Diese wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 vom 19.12.2022 (in Kraft getreten am 16.03.2023) und (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 (in Kraft getreten am 16.07.2023).

  • Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/410 vom 19.12.2023 wurden die Länder Demokratische Republik Kongo, Gibraltar, Mosambik, Tansania und die Vereinigten Arabischen Emirate neu gelistet. Die Länder Nicaragua, Pakistan und Simbabwe wurden von der Liste der Länder mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen.
  • Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 zählen nun auch Nigeria und Südafrika zu den Ländern mit hohem Geldwäscherisiko. Bei den Ländern Kambodscha und Marokko sieht die Europäische Kommission kein erhöhtes Geldwäscherisiko mehr.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 23.06.2023 die Listen der Länder aktualisiert und veröffentlicht, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“) beziehungsweise die von der FATF eine Aufforderung zum Handeln erhalten haben („Schwarze Liste“).


WPK vom 16.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht