13.04.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

KWKG: IDW aktualisiert Prüfungshinweise

Beitrag mit Bild

© MACLEG/fotolia.com

Vor dem Hintergrund der Änderungen des KWKG durch das Kohleausstiegsgesetz vom 08.08.2020 sowie durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 war es erforderlich, zwei IDW Prüfungshinweise zu aktualisieren.

Das IDW ändert den IDW PH 9.970.31: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG 2020 im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen sowie den IDW PH 9.970.32: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG 2020 im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern.

Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung wurde die Kurzbezeichnung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von KWKG zu KWKG 2020 geändert.

Diese Inhalte hat das IDW aktualisiert

Im Hinblick auf die Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31) ist künftig die Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen ausschließlich abhängig von den Investitionskosten und nicht mehr verknüpft mit dem Nenndurchmesser der Wärmeleitungen (§ 19 KWKG 2020). Nach Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen Antragsteller jedoch auch künftig die Leitungslängen je Nenndurchmesser angeben, um das jeweilige Neu- und Ausbauprojekt identifizieren zu können.

Im Zusammenhang mit der Förderung von Wärme- und Kältespeichern wurde bereits 2017 ebenfalls eine Regelung zum Vorbescheid eingeführt. Diese hat in der Praxis wenig Relevanz. Nunmehr hat man die Überarbeitung genutzt, um den IDW PH 9.970.32 um entsprechende Ausführungen zum Vorbescheid zu ergänzen.

EU-Vorbehalt beim KWKG 2020

Die Anwendung der gesetzlichen Änderungen des KWKG 2020 steht unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die Erarbeitung des vorliegenden IDW Prüfungshinweises erfolgte unter der Annahme, dass die Genehmigung ohne Einschränkungen erteilt wird. Es empfiehlt sich, das Unternehmen im Rahmen des Antragsbestätigungsschreibens auf diesen Genehmigungsvorbehalt hinzuweisen. Die IDW Prüfungshinweise stehen in Heft 4/2021 der IDW Life.

(IDW vom 09.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)