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14.12.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang bis Ende Juni 2023

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.

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©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Die Verlängerung beim Kurzarbeitergeld verschafft Unternehmen und Beschäftigten Sicherheit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31.12.2022 ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat die Regelung nun per Verordnung bis Mitte kommenden Jahres verlängert.

Das regelt die Verordnung

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30.06.2023 herabgesetzt:

Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,

Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023.

Kurzarbeitergeld soll Beschäftigung sichern

Die Bundesregierung ist bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt dazu ermächtigt, die oben genannten Zugangserleichterungen zu regeln. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat erhebliche Auswirkungen auf Lieferketten, die Preisbildung auf den Weltmärkten, insbesondere im Energiesektor, und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland.

Die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten ist mit großen Unwägbarkeiten verbunden. Noch ist das gesamte Ausmaß nicht absehbar. Viele Unternehmen haben aber negative Erwartungen geäußert. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich zwar noch robust, aber die Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Lage sind erkennbar. So ist die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit neu oder erneut angezeigt wurde, in den Monaten September und Oktober 2022 wieder gestiegen.

Mehr erfahren

Damit die Bundesregierung weiterhin Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung erlassen kann, gilt bis 30.06.2023 eine Verordnungsermächtigung.

Weitere Informationen zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet häufig gestellte Fragen.


Bundesregierung vom 14.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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