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05.05.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Kurzarbeit wichtigstes Instrument in der Krise

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©zest_marina/fotolia.com

Knapp 55 % der Unternehmen haben bereits Kurzarbeit angezeigt. Darunter nicht nur Firmen, die von der Pandemie stark betroffen sind, sondern auch viele, denen es – noch – relativ gut geht. Kurzarbeit ist damit eines der wichtigsten Instrumente, um die Folgen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt abzufedern, zeigt eine aktuelle Befragung des IW Köln.

Die Lage ist ernst, zeigt eine neue Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der IW Consult: 81 % der Firmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, haben Kurzarbeit angezeigt. Aber auch 29 % der Firmen, denen die Pandemie bislang nicht oder nur wenig zusetzt ein Indiz dafür, dass die Firmen vorbereitet sein wollen, wenn die wirtschaftliche Lage sich zuspitzt.

Zuschüsse für Mitarbeiter in Kurzarbeit

Von den Firmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, zahlen 32 % einen freiwilligen Zuschuss und 6 % einen tariflich oder betrieblich vereinbarten Zuschuss. „Die Befragung zeigt deutlich, dass sich die Unternehmen um ihre Mitarbeiter kümmern, sofern sie den finanziellen Spielraum dafür haben“, sagt Thomas Schleiermacher, der bei der IW Consult für die Befragung verantwortlich ist. Voraussetzung für einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss ist, dass hierfür die finanziellen Mittel vorhanden sind und die Liquidität des Unternehmens nicht in Gefahr gerät. Der Grad der Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit spielt hingegen eher eine untergeordnete Rolle.

Arbeitsplatzabbau möglich

Die Befragung umfasst auch eine Differenzierung nach dem Ausmaß der negativen Einschränkungen, die mit der Pandemie für die Geschäftsaktivitäten einhergehen. Unter den Unternehmen, die sich aktuell sehr stark oder sogar bereits existenzbedrohend durch die Covid-19-Krise beeinträchtigt fühlen, haben mehr als acht von zehn Kurzarbeit angemeldet. Diese stark betroffenen Unternehmen vermelden auch relativ häufig, dass im Vergleich zum Jahreswechsel der Beschäftigungsstand bereits zurückgegangen ist. Dies könnte darauf hindeuten, dass im Zuge der Pandemie Kurzarbeit einen Arbeitsplatzabbau auf betrieblicher Ebene nicht vollständig verhindern, sondern unter Umständen – je nach Dauer des wirtschaftlichen Einbruchs – nur verlangsamen oder abmildern kann.

Modifizierung des Kurzarbeitergelds eher negativ

Und noch eine andere Erkenntnis fördert die Befragung zutage: Rund sieben von zehn Unternehmen bewerten die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und deren Informationen zum Thema Kurzarbeit als positiv. „Es ist schade, dass die Regierung die Regelungen zum Kurzarbeitergeld vergangene Woche verändert und verkompliziert hat, indem sie die Höhe der Zahlungen an die Bezugsdauer geknüpft hat. Das wird den Prozess für alle Beteiligten erschweren und verlangsamen“, sagt IW-Arbeitsmarktexperte Oliver Stettes.

(IW Köln, PM vom 28.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


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