11.01.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Kurzarbeit bleibt niedrig

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Dezember fast unverändert geblieben. Aktuell sind 186.000 Menschen in Kurzarbeit, nach 188.000 (saisonbereinigt korrigiert) im November, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht.

Beitrag mit Bild

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass 0,6 % der Beschäftigten in Kurzarbeit stehen. „Dass die Kurzarbeit auf niedrigem Niveau bleibt, scheint ein Hinweis darauf zu sein, dass die erwartete Winter-Rezession sehr mild ausfällt“, sagt ifo-Forscher Sebastian Link.

Kurzarbeit nach Branchen

Besonders hoch lag der Anteil in der Papier-, Leder- und Textilindustrie mit 4,5 % oder 16.000 Personen. Es folgte die Autobranche mit 4,0 % oder 38.000 Menschen. 3,2 % waren es in der Metallerzeugung und -bearbeitung (9.000 Beschäftigte). In der Herstellung von Metallprodukten waren es 3,0 % oder 25.000 Menschen. Danach kamen Chemie/Pharma/Gummi mit 2,6 % (23.000 Menschen) und die Druckereien mit 2,5 % (3.000 Menschen).

Höchststand waren 17,8 % Arbeitnehmer in Kurzarbeit

„Im Vergleich zu den Coronawintern ist das Niveau der Kurzarbeit sehr gering“, fügt Link hinzu. Im Dezember 2021 lag die Gesamtzahl bei 770.000 Kurzarbeitenden oder 2,3 %. Beim Höchststand im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 %. Kurzarbeit ist eine Art von Teilzeit-Arbeitslosigkeit, vor allem bei Auftragsmangel. Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld für die ausfallenden Stunden.


ifo vom 11.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.02.2025

Gender Pay Gap wird kleiner

Trotz eines historischen Rückgangs des Gender Pay Gaps verdienen Frauen in Deutschland 2024 noch immer 16 % weniger pro Stunde als Männer.

weiterlesen
Gender Pay Gap wird kleiner

Rechtsboard

Matthias Böglmüller


13.02.2025

CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist bei vielen Unternehmen angelaufen. Im ersten Quartal 2025 werden die ersten Geschäftsberichte mit Nachhaltigkeitsangaben auf Grundlage der CSRD veröffentlicht. Der umfangreichste Berichtsteil befasst sich mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

weiterlesen
CSRD-Berichterstattung über Arbeitskräfte des Unternehmens – Praxiserfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung

Meldung

©AndreyPopov/fotolia.com


13.02.2025

BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Arbeitgeber können nicht verlangen, dass sich freigestellte Mitarbeiter unmittelbar auf neue Stellen bewerben, um dadurch die Gehaltszahlung zu ersparen.

weiterlesen
BAG zur Freistellung während der Kündigungsfrist

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank