• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Künstliche Intelligenz: Neue Chancen für Steuerberater

31.10.2018

Interview

Künstliche Intelligenz: Neue Chancen für Steuerberater

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Digitalisierungswelle hat die Steuerberaterbranche längst erfasst. Kanzleiprozesse werden zunehmend digitalisiert und automatisiert. Fortgesetzt wird diese Entwicklung durch Künstliche Intelligenz (KI). Welche Vorteile KI-basierte Lösungen für Steuerberater bieten, erklärt KI-Experte Fabian Silberer, Gründer und einer der Geschäftsführer von sevDesk, einer Online-Buchhaltungssoftware für Selbstständige und KMU im Interview.

DB: Herr Silberer, was kann künstliche Intelligenz in der Steuerkanzlei leisten?

Silberer: „Aufgrund der großen Datenmengen und klaren Definitionen bietet der Steuerbereich grundsätzlich ideale Rahmenbedingungen für den Einsatz KI-basierter Technologien. So eignet sich KI beispielsweise für die Bearbeitung der Umsatzsteuer, indem Rechnungsdokumente mithilfe automatischer Belegerkennung (OCR) ausgelesen und entsprechend steuerlich kategorisiert und weiterverarbeitet werden können. Auch für Webapplikationen wie sevDesk, die Geschäftsvorfälle vollautomatisiert verbuchen, bilden OCR und KI die Grundlage. Für den Steuerberater hat dies den Vorteil, dass lästige Tipparbeit entfällt und Daten digital und standortunabhängig zur Verfügung stehen. Auswertungen wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden dabei automatisch und in Echtzeit erstellt und am Ende erhält der Steuerberater einen vorkontierten Buchungsstapel, mit dem er die Abschlussarbeiten durchführen kann – und zwar deutlich schneller und effizienter als zuvor.“

DB: Eine komplett KI-erstellte Steuererklärung ist aber noch Zukunftsmusik, oder?

Silberer: „Einige Anbieter, wie z.B. Taxfix, ermöglichen bereits die Erstellung der Steuererklärung mithilfe von KI. Hierfür müssen lediglich die Lohnsteuerbescheinigung abfotografiert und für die Steuererklärung relevante Fragen mittels Chatbot beantwortet werden. Das Credo lautet eine möglichst einfache und intuitive Bedienung zu ermöglichen, sodass bei den Usern keine steuerlichen Vorkenntnisse notwendig sind. Stand heute können mit entsprechenden KI-Lösungen vermutlich schon ca. 80% aller Steuererklärungen vollautomatisch erstellt werden. Für wenige Spezialfälle reicht der heutige Entwicklungsstand der Technik vermutlich noch nicht ganz aus, aber auch für diese Fälle sehe ich in KI-Technologien durchaus weiteres Potenzial.“

DB: KI wird also das Berufsbild des Steuerberaters verändern…

Silberer: „Ja, das Aufgabengebiet eines Steuerberaters wird sich mit Sicherheit merklich verändern. Vor allen Dingen repetitive Routinetätigkeiten und aufwändige Einzelanalysen werden in naher Zukunft von KI-Technologien reduziert bzw. vollständig übernommen werden. Dies wiederum wird eine Konzentration auf Qualität und Effizienz insbesondere bei betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen zur Folge haben. So werden sich Steuerberater immer mehr zu Unternehmensberatern entwickeln, die Argumentationsgrundlagen und Empfehlungen bzgl. betriebswirtschaftlicher Unternehmensentscheidungen liefern.“

DB: Können KI-Lösungen für Steuerberater auch neue Geschäftszweige eröffnen?

Silberer: „Durchaus, auch im Steuerberaterumfeld hinterlässt der Fachkräftemangel seine Spuren. Oftmals wird aufgrund fehlender Ressourcen ein Teil des Marktes, z.B. sehr kleine Mandate oder Startups, unterbetreut oder gar ganz abgelehnt. Dabei werden den Kanzleien mit den beschriebenen Anwendungen bereits die wichtigsten Werkzeuge an die Hand gegeben. Durch die automatische Belegerkennung und die Datenverarbeitung mittels KI wird sowohl das manuelle Scannen als auch das händische Abtippen und Verbuchen von Rechnungsdokumenten nahezu vollständig ersetzt, wodurch Kapazitäten für zusätzliche und intensivere Beratungen zur Verfügung stehen.“

DB: Wie bringt man den Mandanten – vor allem solche mit eigener Steuerabteilung – KI-Lösungen näher?

Silberer: „Wichtig ist es, dem Mandanten durch den Einsatz von KI-Technologien einen Mehrwert aufzuzeigen. Anders gesagt: Auch die Mandanten müssen von einer Effizienzsteigerung durch KI profitieren. Die Möglichkeit einer weitaus transparenteren Zusammenarbeit von Kanzlei und Mandantenunternehmen schafft grundsätzlich eine gute Basis für die User Experience (UX) des Mandanten. Dass darüber hinaus durch den Einsatz von KI-Lösungen z.B. auch Buchhaltungspreise günstiger angeboten bzw. intensivere und vollumfänglichere Betreuungen gewährleistet werden können, runden eine Argumentationsgrundlage sehr gut ab.“

DB: Vielen Dank für das Interview, Herr Silberer!

Das Interview führte Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

 

Zur Person:

Fabian Silberer begeisterte sich bereits während seines Studiums der Wirtschaftsinformatik für Software- und Gründerthemen. Zeitgleich zu seinem Master beschäftigte er sich nicht nur mit der Gründung seines eigenen Unternehmens, der SEVENIT GmbH, sondern auch mit der Frage, wie Gründern und Selbstständigen das häufig lästige Rechnungswesen erleichtert werden kann. 2017 erhielt SEVENIT eine Series-A-Finanzierung in Höhe von 3,1 Millionen Euro. Das Unternehmen rund um die Buchhaltungssoftware sevDesk beschäftigt mittlerweile über 60 Mitarbeiter.


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


17.04.2024

EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Die neue ZEW-Studie zeigt, dass durch die Offenlegungspflicht für Unternehmen in der EU eine Ungleichbehandlung zu multinationalen Konzernen stattfindet.

weiterlesen
EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz gefährdet den Wirtschaftsstandort

Meldung

dmitrydemidovich/123rf.com


17.04.2024

Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Die neue Verordnung wird den derzeitigen Energiemarkt in einen Markt umwandeln, der hauptsächlich auf zwei Quellen basiert – grüner Strom und grüne Gase.

weiterlesen
Reformen für einen nachhaltigeren EU-Gasmarkt

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com


16.04.2024

Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, an der stufenweisen Wiedereingliederung mitzuwirken. Dem steht eine fehlende Fahrtüchtigkeit des Arbeitnehmers nicht entgegen.

weiterlesen
Zum Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank