Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2016 stabil bei 5,2 Prozent. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 wurde gestern an die Verbände und Länder zur Stellungnahme versandt. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verhindert einen weiteren Anstieg des Abgabesatzes.
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbstständige Künstler wie Maler, Grafiker, Webdesigner, Publizisten, Schauspieler oder Musiker als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen, um sie vor Altersarmut zu schützen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
„Verwerter“ künstlerischer Leistungen zahlen die Künstlersozialabgabe
Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
(BMAS / Viola C. Didier)